Der Tagesspiegel: Clement will Ausgaben für Hartz IV kürzen und den Kommunen weniger Kosten der Unterkunft erstatten
Brief an die kommunalen Spitzenverbände
Berlin (ots)
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will die Bundesausgaben für die Arbeitsmarktreform Hartz IV massiv einkürzen und den Kommunen rund 2,5 Milliarden Euro weniger pro Jahr überweisen. Das geht nach Informationen des Tagesspiegel (Donnerstagsausgabe) aus einem aktuellen Schreiben Clements an die kommunalen Spitzenverbände hervor. Darin stellt der Minister fest, dass die Städte und Gemeinden bis Anfang Januar nicht nur wesentlich mehr Sozialhilfeempfänger als arbeitsfähig" eingestuft und sie damit zu Empfängern von Arbeitslosengeld II gemacht haben. Auch die Kosten für Miete und Heizung der Langzeitarbeitslosen - die die Kommunen begleichen - seien niedriger als prognostiziert. Mit Blick auf die am kommenden Dienstag beginnenden Verhandlungen des Bundes mit den Kommunen über Änderungen bei Hartz IV erklärte Clement, der Bund werde sich deshalb nicht wie versprochen mit 29,1 Prozent an den Unterkunftskosten beteiligen sondern nur noch mit 4,5 Prozent. Damit würde der Bund jährlich rund 2,5 Milliarden Euro weniger an die Kommunen überweisen als vereinbart. Dennoch - so unterstellt Clement - erweise sich die Arbeitsmarktreform Hartz IV als finanzieller Gewinn für Städte und Gemeinden, denn die einst vom Bund versprochene Nettoentlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro werde auf jeden Fall eintreten.
Unterdessen legen die gesetzlichen Krankenkassen Einzelbeispiele vor, die Clements Beschwerde stützen, Kommunen hätten "Koma- Patienten" als arbeitsfähige ALG II Empfänger eingestuft. Eine süddeutsche AOK berichtet etwa von einem Diabetiker, der am 10. Januar 2005 mit Nierenversagen in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und dem beide Beine amputiert werden mussten. Ihn hatte das zuständige Sozialamt zehn Tage vorher als arbeitsfähig eingestuft. Außerdem meldet diese AOK mehrere Patienten, die Anfang Januar mit schweren "paranoiden und anderen psychischen Verhaltensstörungen" aufgrund von Alkohol- und Drogemissbrauch in Kliniken behandelt werden mussten, wenige Tage zuvor jedoch als arbeitsfähige Langzeitarbeitslose eingestuft wurden.
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