Der Tagesspiegel: Fraktionschef Schulz: Kosten der Einheit bei Reform des Stabilitätspaktes berücksichtigen
Berlin (ots)
Berlin. Vor dem Sondertreffen der EU-Finanzminister zum Stabilitätspakt hat sich der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, Martin Schulz, für eine Lockerung des Paktes eingesetzt. Mit Blick auf die deutschen Verstöße gegen den Stabilitätspakt sagte Schulz dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe), es sei "absolut gerechtfertigt", dass die Kosten der deutschen Einheit bei der Defizitberechnung berücksichtigt würden. "Es gibt eben nur ein Land in Europa, das den Einheitsprozess in dieser Form zu verkraften hatte", sagte er weiter.
Zugleich warnte Schulz die EU-Kommission davor, sich im Zuge einer Reform des Stabilitätspaktes verstärkt in nationale Belange einzumischen. "Der deutsche Bundestag und kein anderes Parlament wird akzeptieren, dass durch Weisungen der Kommission auf dem Verordnungswege das Haushaltsrecht der souveränen Parlamente eingeschränkt wird", sagte der SPD-Politiker. Die Kommission könne nicht für sich beanspruchen, "eine Exekutive zu werden, die sich in noch mehr Feldern als bisher außerhalb der parlamentarischen Kontrolle befindet", so Schulz.
WORTLAUT:
Frage: Herr Schulz, am Sonntag kommen die EU-Finanzminister in Brüssel zusammen, um den Stabilitätspakt zu reformieren. Ist der Pakt damit nicht tot?
Schulz: Nein, das glaube ich auf keinen Fall. Der Stabilitätspakt ist reformierbar und wird hoffentlich reformiert.
Frage: Wie könnte die Reform aussehen?
Schulz: Viele Punkte sind noch offen. Dazu gehört die Frage, in welchen Fällen Mitgliedstaaten die Defizitgrenze des Paktes überschreiten können. Das ist alles Spekulation. Deshalb kann ich nur meine ganz persönliche Meinung dazu sagen: Wenn einzelne Staaten die Defizitgrenze überschreiten, dann muss das von der EU-Kommission genehmigt werden. Gleichzeitig muss sich auch die Kommission dabei an bestimmte Kriterien halten und darf nicht nach Gutdünken vorgehen. Es muss verbindliche Regeln geben. Diese Regeln sollten so ausgestaltet werden, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Lissabon- Prozesses bei der Defizitberechnung berücksichtigt werden. Dazu gehören Investitionen in eine Infrastruktur, die man braucht, um eine weltweit wettbewerbsfähige Wirtschaft zu entwickeln, die auf Wissen aufbaut.
Frage: Und was ist mit den Nettobeiträgen an die EU und den Folgekosten der Wiedervereinigung, die die Bundesregierung als mildernden Umstand bei der Defizitberechnung berücksichtigt sehen möchte?
Schulz: Der amtierende EU-Ratsvorsitzende Jean-Claude Juncker hat richtigerweise davon gesprochen, dass die Volkswirtschaften in der EU unterschiedlich sind und dass man die einzelnen Länder spezifisch betrachten muss. Es gibt eben nur ein Land in Europa, das den Einheitsprozess in dieser Form zu verkraften hatte. Deshalb halte ich es für absolut gerechtfertigt, dass die Einheitskosten anerkannt werden. Man muss dann aber auch zugestehen, dass es andere Länder gibt, die andere Schwierigkeiten haben. Ein Beispiel: In Italien gibt es noch immer ein dramatisches Nord-Süd-Gefälle, das den italienischen Staat zu erheblichen Transferleistungen im Inneren zwingt. Das muss man dann mit der gleichen Fairness behandeln.
Frage: Soll die EU-Kommission die Euro-Länder künftig zwingen können, in wirtschaftlich guten Zeiten mehr zu sparen, um Defizite in schlechten Zeiten gegenfinanzieren zu können?
Schulz: Was den präventiven Teil des Stabilitätspaktes anbelangt, so wird man entscheidend darauf achten müssen, dass die Budgethoheit der nationalen Parlamente nicht reduziert wird. Der deutsche Bundestag und kein anderes Parlament wird akzeptieren, dass durch Weisungen der Kommission auf dem Verordnungswege das Haushaltsrecht der souveränen Parlamente eingeschränkt wird. Übrigens ist die Haushaltskonsolidierung in guten Zeiten heute schon ein Element des Stabilitätspaktes. Das muss nicht neu eingeführt werden.
Frage: Steht das Europaparlament in dieser Frage eher auf der Seite der Kommission oder auf der Seite der Mitgliedstaaten?
Schulz: Meine Fraktion vertritt die Haltung, dass eine Haushaltskonsolidierung um ihrer selbst willen nicht sinnvoll ist. Der Pakt heißt Stabilitäts- und Wachstumspakt. Wenn kreditfinanzierte staatliche Investitionen am Ende zu mehr Wachstum führen, dann kann man erst dann die erzielten Erlöse zur Konsolidierung einsetzen. Das ist eigentlich eine ganz alte Regel. Es ist völlig klar, dass das Europaparlament im institutionellen Gefüge auf der Seite der Kommission steht. Wir sind die Integrations- Institution. Eines muss ich aber auch sagen: Die Kommission kann nicht für sich beanspruchen, eine Exekutive zu werden, die sich in noch mehr Feldern als bisher außerhalb der parlamentarischen Kontrolle befindet.
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