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Der Tagesspiegel: Der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler reicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein

Berlin (ots)

Magnus Gäfgen, der Entführer und Mörder des
Bankierssohns Jakob von Metzler, hat vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg ein Beschwerdeverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Das berichtet der Berliner
"Tagesspiegel" in seiner Dienstagsausgabe. Grund für die Klage ist
die Folterandrohung, der Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war.
Gäfgens Anwalt schreibt in der Straßburger Klage, bei dem Vorgang
handele es sich „um die massivste in der Nachkriegsgeschichte
Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des
Menschenrechts und des Folterverbots". In der Schrift, die dem
"Tagesspiegel" vorliegt, heißt es weiter, die Verurteilung Gäfgens zu
lebenslanger Haft basiere im Kern auf dem durch massivste
Gewaltanwendungen erpressten Geständnis. Eine „effektive Wahrnehmung
der Verteidigungsrechte" sei nicht mehr möglich gewesen, nachdem die
erdrückenden Beweise durch Folter erlangt worden waren.
Der Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner hatte damals
angeordnet, Gäfgen „zur Rettung des Lebens des entführten Kindes"
nach „vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung
von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut" zu befragen, wie er in
einem Vermerk festhielt. Die Veröffentlichung des Vermerks hatte zu
einer großen Debatte geführt, ob in besonderen Fällen Folter und ihre
Androhung legitim sein könnte.
Klageziel in Straßburg sei, die Verurteilung Deutschlands zu
erreichen, sagte Gäfgens Anwalt dem "Tagesspiegel". Deutschland habe
"die Garantie des Folterverbots massiv verletzt". Weiter heißt es in
der Schrift: "Durch eine massive Menschenrechtsverletzung wurde das
Beweismittel erfoltert, das den gesamten Prozess bestimmte."
Die letzte Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs in einem
solchen Fall hatte 1999 zu einer Verurteilung Frankreichs geführt,
schreibt der "Tagesspiegel". Der Betroffene hatte damals wegen seiner
Behandlung in Polizeihaft ein Entschädigung von 500 000 Francs
bekommen. Gäfgen strebt dagegen keine Entschädigung an. Würde nach
einer üblichen Bearbeitungsdauer von fünf Jahren seiner Beschwerde
entsprochen, könne das nach Angaben des Anwalts zu einer
Wiederaufnahme des Verfahrens führen. Nur so wäre im Sinne der
Verteidigung das Urteil noch zu korrigieren. Außerdem habe der Spruch
Auswirkung für die Haftdauer. Eine festgestellte Verfahrensverletzung
bliebe nicht ohne Wirkung auf die Strafvollstreckungskammer. Sie
entscheidet schließlich, wie lange das "Lebenslänglich" von Gäfgen
effektiv dauert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Der Tagesspiegel,
Andreas Oswald, Tel: 030 - 26 009 - 391
ots-Originaltext: Der Tagesspiegel

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Thomas Wurster
Chef vom Dienst
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
Email: thomas.wurster@tagesspiegel.de

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