Der Tagesspiegel: Gutachten empfiehlt mehr Rechte für Bahnkunden
Berlin (ots)
Berlin - Bahnkunden sollten in Zukunft mehr Rechte bekommen. In einem noch unveröffentlichten Gutachten für das Bundesverkehrsministerium heißt es nach Informationen des "Tagesspiegels" (Montagsausgabe), Kunden im Nah- und im Fernverkehr sollten ab einer Verspätung von bis zu 60 Minuten 60 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer Verspätung von bis zu 90 Minuten sollen es 90 Prozent sein. Autoren der Studie, die in dieser Woche dem Haus von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) übergeben werden soll, sind das Baseler Institut Progtrans und der Rostocker Jura-Professor Klaus Tonner. Für Bagatellfälle wie etwa verspätete U-Bahnen soll es eine Sonderregelung geben: Wenn die Kosten für die Bearbeitung einer Beschwerde höher liegen sollten als der Fahrpreis selbst, soll es keine Pflicht zur Fahrpreis-Erstattung geben.
Die Deutsche Bahn warnte vor weiter reichenderen Erstattungsregeln. "Das würde sich sicherlich in den Fahrpreisen niederschlagen", sagt ein Sprecher dem "Tagesspiegel".
Die Union will dagegen mehr für die Verbraucher tun. "Wir brauchen ein einheitliches Recht für die Personenbeförderung zu Lande, zu Wasser und in der Luft", fordert Ursula Heinen, Verbraucherschutzbeauftragte der Union im Bundestag. Es gebe kaum einen Bereich, in dem Reisende so schlecht gestellt seien wie bei der Bahn. "Entsprechende Regeln könnte man zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch festschreiben", schlägt sie vor.
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