Der Tagesspiegel: Dresdener Staatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungsverfahren gegen NPD-Landtagsabgeordneten - Verherrlichung Hitlers keine Störung des öffentlichen Friedens
Berlin (ots)
Berlin/Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft gerät in die Kritik. Mit Unverständnis und Beschwerden haben der Zentralrat der Juden und Grünen-Chefin Claudia Roth auf die Entscheidung der Behörde reagiert, von einem Ermittlungsverfahren gegen den sächsischen NPD- Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel trotz der Verherrlichung Adolf Hitlers abzusehen. "Das konterkariert die Absicht der neuen Bundesregierung, dem Rechtsextremismus den Nährboden zu entziehen", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, am Mittwoch dem Tagesspiegel. Die Anwälte des Zentralrats und Roths haben nun Beschwerden nach Dresden geschickt, um doch noch die Einleitung eines Verfahrens zu erreichen. Menzel hatte, wie berichtet, im September in einem Interview des RBB-Magazins "Kontraste" gesagt, "ich halte den Führer nach wie vor für einen großen Staatsmann, vielleicht einen der größten, den wir je gehabt haben". Der Zentralrat der Juden und Claudia Roth werten die Äußerung als Volksverhetzung und berufen sich auf die im März vom Bundestag beschlossene Ergänzung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch. Nach dem neuen Absatz 4 macht sich strafbar, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt". Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, bekannt für harte Ermittlungen gegen Neonazis, hält Menzels Äußerungen zwar für eine Verherrlichung des NS-Regimes und sieht die Menschenwürde der Opfer der braunen Gewaltherrschaft verletzt. Doch eine Störung des öffentlichen Friedens sei nicht erkennbar, sagte Schär dem Tagesspiegel. Menzels Auftritt sei nicht mit der Glorifzierung des NS-Regimes bei martialischen Neonazi-Aufmärschen zu vergleichen. Sollten die Beschwerden gegen Schärs Verzicht auf Ermittlungen Erfolg haben, muss sich Sachsens Generalstaatsanwalt mit dem Fall befassen.
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