Der Tagesspiegel: Bertelsmann wirft Kartellamt Pflichtverletzungen vor
Berlin (ots)
Auf die ablehnende Haltung des Bundeskartellamts im Übernahmeverfahren Springer / ProSieben Sat 1 hat die Bertelsmann AG mit harscher Kritik reagiert. Der Eigentümer der RTL-Gruppe wirft der Bonner Behörde Marktunkenntnis sowie Verstöße gegen die Nachweis- und Ermittlungspflicht vor: "Das Bundeskartellamt ist mithin verpflichtet, sich Kenntnis von allen möglicherweise relevanten Marktdaten zu verschaffen und die dafür erforderlichen Erhebungen vorzunehmen", steht in dem Schreiben der Bertelsmann-Anwälte, das dem Tagesspiegel vorliegt. "Die im Grundsatz fortbestehende Pflicht zur Amtsermittlung schließt ein, sich nicht auf eine bloße - zumal in der Sache unzutreffende - Kritik des Tatsachenvortrags und der Argumente der anmeldenden Unternehmen zu beschränken", heißt es weiter
Bertelsmann richtet sich damit gegen das Argument des Kartellamts, schon jetzt würde der Fernsehwerbemarkt von einem "wettbewerbslosen Oligopol" beherrscht - hier die RTL-Sender von Bertelsmann, dort die Sender von ProSieben Sat 1. Beide würden sich durch die Springer-Fusion weiter angleichen, argumentiert das Kartellamt. Springer und Bertelsmann bestreiten dies.
Die Axel Springer AG muss in zwei parallelen Verfahren die medien- und kartellrechtliche Genehmigung einholen, um ProSieben Sat 1 übernehmen zu dürfen. Am Montag gewährte das Kartellamt eine Fristverlängerung bis zum 20. Januar 2006. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich will ihre Entscheidung am 10. Januar fällen. Ist die Übernahme nicht bis zum 23. Januar 2006 vollzogen, muss Springer an die Verkäufergruppe um Haim Saban zusätzlich zum Kaufpreis in Höhe von 2,4 Milliarden Euro pro Tag rund 823 000 Euro zahlen. Maximal könnte sich der Kaufpreis so um 50 Millionen Euro erhöhen.
Um die Bedenken auszuräumen und den Kauf fristgemäß vollziehen zu können, will sich Springer nach Informationen des Tagesspiegels bereit erklären, die Gründung eines unabhängigen Fernsehbeirats für einen der reichweitenstarken Sender lizenzrechtlich zu verankern. Damit soll gesetzlich verankert werden, dass der Beirat die Gründung eines Sendeformats unter dem Titel "Bild TV" verhindert. Auf diese Weise soll garantiert werden, dass die Marktstellung der Boulevardzeitung "Bild" nicht mit Unterstützung des Fernsehens weiter verstärkt wird.
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