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Der Tagesspiegel: Zuwanderungsgesetz: Kritik an Kettenduldungen

Berlin (ots)

Berlin - Politiker aus Regierungs- wie
Oppositionsparteien kritisieren, dass es ein Jahr nach Inkrafttreten 
des Zuwanderungsgesetzes noch immer die Praxis der so genannten 
Kettenduldungen gibt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz 
kritisierte in diesem Zusammenhang im Gespräch mit dem Tagesspiegel 
(Samstagausgabe) die "rigide Verwaltungspraxis" in den Ländern und 
kündigte an: "Das werden wir korrigieren müssen."
Rund 50 000 in Deutschland geduldete Menschen hangeln sich seit mehr 
als zehn Jahren mit Hilfe dieser zum Teil nur einen Monat geltenden 
Bescheide durchs Leben. Diese Verfahrensweise hätte eigentlich mehr 
oder weniger verschwinden sollen. Während der Verhandlungen über das 
neue Zuwanderungsgesetz war sogar die Rede davon, dass rund 80 
Prozent der Betroffenen künftig einen sicheren Aufenthaltsstatus 
bekommen sollten.
Trotzdem gibt es "die Kettenduldungen immer noch", kritisierte 
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach im Gespräch mit dem Tagesspiegel. 
Wer "es nicht zu vertreten hat", dass er von Duldung zu Duldung 
vertröstet wird, also Menschen, die ihren Pass nicht weggeworfen 
haben oder auf andere Weise eine Abschiebung zu verhindern versuchen,
sollte "eine Aufenthaltsperspektive erhalten". Offenbar gebe es in 
den Verwaltungen aber teilweise andere Auffassungen, oder die neuen 
Verwaltungsvorschriften seien erst spät erlassen worden, vermutet er.
Der Grünen-Innenexperte Volker Beck sagte dem Tagesspiegel, bei den 
humanitären Wirkungen des Gesetzes hätten "unsere Prognosen und 
Befürchtungen Recht bekommen". Er warf Ex-Innenminister Otto Schily 
(SPD) vor, "die Intention des Gesetzes mit den Hinweisen zur 
Verwaltungspraxis aus seinem Haus hintertrieben" zu haben.
Kritik kommt auch vom FDP-Innenexperten Max Stadler. Er lobte aber 
immerhin, dass 13 Länder Härtefallkomissionen eingeführt hätten, auch
wenn "diese nicht überall gleichermaßen befriedigend" funktionierten.
Hessen und Niedersachsen haben diese Aufgabe den Petitionsausschüssen
übertragen, Bayern hat gleich ganz darauf verzichtet. Dagegen 
arbeitet in Baden-Württemberg seit drei Monaten eine neunköpfige 
Härtefallkommission. 200 von 800 Fällen hat sie bearbeitet, und in 
einem knappen Viertel hat sie ein Bleiberecht vorgeschlagen. In 
Brandenburg hat die Härtefallkommission in 50, in Berlin in 500 
Fällen empfohlen, die Antragsteller nicht abzuschieben. In 
Rheinland-Pfalz waren es 88 Fälle, die von der Regelung profitiert 
haben. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen nur eine Familie in den 
Genuss der Regelung gekommen.
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Ressort
Politik, Tel: 030-26009-295

Rückfragen bitte an:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de

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