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Der Tagesspiegel: IAB: Arbeitslose müssen für neuen Job auf ein Drittel ihres letzten Lohnes verzichten
Ältere haben höhere Erwartungen

Berlin (ots)

Arbeitslose müssen für einen neuen Job in der Regel
Einbußen von rund einem Drittel des letzten Lohns vor der 
Arbeitslosigkeit hinnehmen. Nach Erkenntnissen des Nürnberger 
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die dem 
"Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegen, bleiben diese Einbußen 
allerdings nur dann in diesem Rahmen, wenn ein neuer Job innerhalb 
des ersten halben Jahres der Arbeitslosigkeit gefunden ist. Danach 
müssen Arbeitslose mit massiven Einschnitten rechnen, wenn sie eine 
neue Beschäftigung aufnehmen. Besonders betroffen von dieser Kluft 
sind ältere Arbeitslose.
Die Erwartungshaltung der Arbeitslosen ist dagegen hoch. "Wer 
seine Stelle verliert, erwartet womöglich trotzdem, in der nächsten 
Beschäftigung nicht weniger als bei seiner letzten Tätigkeit zu 
verdienen", sagte Ulrich Walwei, geschäftsführender Präsident des IAB
dem "Tagesspiegel". Auch hier sind Ältere besonders betroffen. Sie 
gehen nämlich nach Erkenntnissen des IAB mit durchschnittlich hohen 
Löhnen in die Arbeitslosigkeit: Während Jüngere im Schnitt um die 
2000 bis 2500 Euro verdienen, liegt das Durchschnittseinkommen der 
Älteren vor Arbeitslosigkeit bei 2850 Euro.
Das IAB schlägt deshalb ein Kombilohnmodell auf Gutscheinbasis 
vor. Demnach soll für bestimmte Gruppen am Arbeitsmarkt bei der 
Aufnahme einer neuen Beschäftigung ein Gutschein ausgestellt werden, 
der den Lohnabschlag befristet ausgleicht. Wenn der Arbeitnehmer 
beweist, dass seine Lohnerwartung angemessen war, muss er nach Ablauf
der Befristung den Arbeitgeber überzeugen, ihn besser zu bezahlen. 
Kann er seinen Anspruch nicht durchsetzen, muss er für weniger Geld 
arbeiten.
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon 030/26009-260
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622 
cvd@tagesspiegel.de 
 

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