Der Tagesspiegel: Religionsrechtler: Muslime und Christen rechtlich gleich behandeln
Berlin (ots)
Der Experte für Religionsverfassungsrecht Christian Walter sieht keinen Grund, dem neugegründeten Koordinationsrat der Muslime die juristische Anerkennung zu verweigern. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2005 habe "eindeutig geklärt, dass auch ein Dachverband eine Religionsgemeinschaft sein kann", sagte er dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Montagausgabe). Walter lehrt an der Universität Münster Öffentliches Recht und hat sich über Religionsverfassungsrecht habilitiert. Eine Religionsgemeinschaft wiederum habe einen "Rechtsanspruch gegen den Staat": Er müsse Religionsunterricht einführen, der ihren Glaubensgrundsätzen entspricht. Allerdings dürfe ein Dachverband nicht nur koordinieren, sondern er müsse "einen Beitrag zur Identität in Glaubensfragen leisten". Vor wenigen Wochen hatten sich drei deutsche Muslimverbände zum "Koordinationsrat der Muslime" zusammengeschlossen. Politiker aus Bund und Ländern äußerten danach Zweifel, dass dies zu rechtlichen Anerkennung des Islam führen könne. Wenn am Mittwoch zum zweiten Mal das Plenum der "Deutschen Islamkonferenz" in Berlin tagt, werden die Verbände erstmals unter dem gemeinsamen Dach auftreten.
Walter sieht auch keine Hindernisse für die Muslime, als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Dies würde über den Religionsunterricht hinaus zum Beispiel das Recht bedeuten, von bestimmten Abgaben befreit zu werden: "Die Verfassung selbst verlangt für den Körperschaftsstatus nur, dass die Religionsgemeinschaft 'durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet'. Meines Erachtens lässt dieses Kriterium hinreichend Spielraum, um auch Gemeinschaften anzuerkennen, die einen im Vergleich zu den christlichen Kirchen eher kurzen Zeitraum in Deutschland etabliert sind."
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