Der Tagesspiegel: CDA fordert Erhöhung der Pflegebeiträge um 0,8 Prozentpunkte
Im Gegenzug sollen Arbeitslosenbeiträge um einen Prozentpunkt sinken
Rentner ausgenommen
Berlin (ots)
Berlin - Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) fordert, die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,8 Prozentpunkte erhöhen. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe) sieht dies ein Initiativantrag der Verbände aus Hessen und Baden-Württemberg vor, mit dem sich die CDA bei ihrer Bundestagung an diesem Wochenende in Karlsruhe befassen wird. Im Gegenzug müssten allerdings die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um einen Prozentpunkt abgesenkt werden, heißt es. Außerdem sollen die Rentner von der Beitragserhöhung für die Pflegekassen ausgenommen sein.
Für die Reform benötige man rund sieben Milliarden Euro, sagte Unions-Pflegeexperte Willy Zylajew (CDU) dem Tagesspiegel. Dies entspreche, wenn man auch die Rentner zur Kasse bitte, etwa 0,7 Beitragssatzpunkten. 1,5 Milliarden Euro seien für die Mitversorgung von Demenzkranken und "mindestens 500 Millionen" für die Dynamisierung der Pflegeleistungen nötig. Beides habe man den Wählern versprochen. Auch das Defizit, das im vergangenen Jahr eine Milliarde betragen habe, müsse man "wegarbeiten". Schließlich habe man den Aufbau einer Demografiereserve vereinbart. Hier brauche man vier Milliarden, "um etwas Spürbares hinzubekommen", sagte Zylajew. Bei vier Milliarden Euro käme man in 20 Jahren auf 6100 Euro pro Bundesbürger. Nachdem etwa jeder vierte Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, stünden dann pro Fall 24 000 Euro zur Verfügung. Und da die Pflegezeit beträgt im Schnitt 21 Monate betrage, brächte diese Reserve den Bedürftigen pro Monat etwas mehr als 1000 Euro zusätzlich.
Höhere Pflegebeiträge bei gleichzeitiger Senkung der Arbeitslosenbeiträge seien für die Union denkbar, bestätigte Zylajew. Allerdings wäre ihm - "man kann ja nie wissen, wie sich die Löhne entwickeln" - für den Aufbau des Kapitalstocks eine staatlich geförderte private Zusatzversicherung lieber. Anders als die Riesterrente müsse die "Riesterpflege" aber verpflichtend sein und auch Hartz-IV-Empfängern personenbezogene Beiträge zugestehen.
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