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Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche

Bonn (ots)

Bei der Frage nach dem Verhältnis der Kirche zum Geld sind weitere wichtige Entscheidungen für die deutschen (Erz-)Diözesen getroffen worden. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit ihren Beschlüssen verbindliche und vergleichbare Standards im Themenkomplex "Kirchenfinanzen" gesetzt. Bereits in den Jahren 2013/2014 waren die (Erz-)Diözesen in der Offensive "Transparenz in finanziellen Angelegenheiten" erste Schritte gegangen. Das Thema wurde in den Folgejahren immer wieder aufgegriffen. Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2018 in Ingolstadt erörterte aktuelle Fragestellungen zur finanziellen Transparenz und kündigte auch weitere, konkretisierende Festlegungen zur Schaffung von Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche an. Sie wurden mit den nun gefassten Beschlüssen zu einem Abschluss gebracht.

Künftig ist für alle (Erz-)Diözesen bis auf zwei begründete Ausnahmen verpflichtend:

- Alle Jahresabschlüsse der (Erz-)Diözesen, der (Erz-)Bischöflichen 
  Stühle, der Domkapitel sowie Rechts- und Vermögensträger von 
  diözesaner Bedeutung werden veröffentlicht. Die Veröffentlichungen 
  sollen mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. 
  Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der 
  Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden. 
- Die Anwendung der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in 
  dessen jeweiligen Größenbestimmungen wird für die oben genannten 
  Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen zum 
  nächstmöglichen Zeitpunkt verbindlich vereinbart. 
- Die Prüfung von Jahresabschlüssen durch eine externe 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den jeweils für die Rechts- 
  und Vermögensträger nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geltenden 
  Bestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und 
  Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen verbindlich vereinbart. Ziel 
  der Prüfungen soll die Erlangung des "uneingeschränkten 
  Bestätigungsvermerks" zum schnellstmöglichen Zeitpunkt sein.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, würdigt die Arbeit in diesem Prozess als wichtigen Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu erreichen. "Wohl wissend, dass nicht alle Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den (Erz-)Diözesen passgenau sind, werden wir mit diesen Standards jedoch unserer Verantwortung für die uns anvertrauten finanziellen Mittel gerecht. Transparent und nachvollziehbar wird die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel der deutschen (Erz-)Diözesen nachgewiesen." Die gefassten Beschlüsse bezeichnete Kardinal Marx als zentral für das Erreichen von Transparenz und Vergleichbarkeit. Er weiß um die nun in vielen (Erz-)Diözesen hierzu noch anstehende Arbeit: "Mit diesen Maßnahmen zeigen die deutschen (Erz-)Diözesen, dass sie auch in diesen Fragestellungen Wort gehalten haben. Hierauf basierend können nun in den jeweiligen (Erz-)Diözesen das Controlling, das Risikomanagement und der zielgenaue Einsatz zukünftig knapper werdender finanzieller Mittel weiterentwickelt werden. Das ist ein Fundament, auf das sich weiter bauen lässt, und zwar weiter unter dem Leitsatz von Transparenz, Kontrolle und Solidarität."

Pressekontakt:

Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Home: www.dbk.de

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