Presseerklärung des Aufsichtsrats und der Gesellschafter-versammlung der Bavaria Film GmbH im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung am 01. Juli 2005 in München
München (ots)
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bavaria Film GmbH haben sich auf ihren Sitzungen am 01. Juli 2005 in München intensiv mit den Vorwürfen unzulässiger Schleichwerbung innerhalb der Bavaria-Gruppe befasst. Grundlage der Beratungen waren zwei Sonderberichte, die von der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft und der Revision des Südwestrundfunks erstellt und in der Sitzung präsentiert worden waren. Eine Dokumentation der wesentlichen Prüfergebnisse ist dieser Presseerklärung als Anlage 1 beigefügt.
Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat sehen im Nachweis von Placement-Aktivitäten gegen Entgelt in Auftragsproduktionen für die ARD nicht nur einen massiven Verstoß gegen die Bestimmungen in den Auftragsproduktionsverträgen, die das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm enthalten. Vielmehr ist vor allem das Vertrauensverhältnis zwischen den Auftraggebern ARD/Degeto und dem Auftragsproduzenten Bavaria erheblich gestört, denn die Herstellung eines von Interessen Dritter unabhängigen Programms ist eine selbstverständliche Verpflichtung gegenüber dem Zuschauer und damit auch unabdingbare Voraussetzung zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Die Gesellschafterversammlung hielt daher personelle Konsequenzen aus diesem Vorgang für unausweichlich:
1. Dem Geschäftsführer Produktion, Prof. Thilo Kleine, konnte nach den Feststellungen der Sonderuntersuchung eine positive Kenntnis von Mechanismus, Durchführung und Abwicklung der Placement-Aktivitäten nicht nachgewiesen werden. Er erhält in Anbetracht seines Organisationsverschuldens als Geschäftsführer eine Abmahnung mit der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Dienstverhältnisses bei einem Fehlverhalten gleicher oder ähnlicher Art.
2. Die Bavaria Film GmbH trennt sich mit sofortiger Wirkung von den Chefproduzenten und Mitgliedern der erweiterten Geschäftsführung Bechtle und von Mossner und sowie vom Chefdramaturgen Dr. Lüder, die alle über mehrere Jahre hinweg Placement-Aktivitäten initiiert oder an diesen Aktivitäten maßgeblich mitgewirkt haben.
3. Weitere sieben Mitarbeiter der Bavaria Film GmbH werden in Anbetracht ihrer Kenntnis und Mitwirkung an Placement-Aktivitäten arbeitsrechtlich abgemahnt.
Ferner hat sich die Gesellschafterversammlung intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Maßnahmen und Konsequenzen darüber hinaus für die Zukunft zu ergreifen sind. Dazu hat die Gesellschafterversammlung einstimmig einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen, der sowohl ein Bündel von Sicherungsmechanismen gegen Placement-Aktivitäten innerhalb der Bavaria-Gruppe vorsieht, als auch den Schutz auf Seiten der Auftraggeber durch verschiedene Maßnahmen deutlich erhöht. Der Maßnahmenkatalog ist als Anlage 2 der Presserklärung beigefügt.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bavaria Film GmbH sehen in den Ergebnissen und Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einen ersten wichtigen Schritt heraus aus einer unbestreitbaren Vertrauenskrise zwischen der Bavaria Gruppe und der ARD: In sehr kurzer Zeit wurde umfassende Aufklärungsarbeit geleistet, die Ergebnisse der Sonderberichte intensiv geprüft und die aus Sicht der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats notwendigen Konsequenzen gezogen. Ein hartes Stück Arbeit mit der Implementierung des nunmehr beschlossenen umfassenden Maßnahmenkataloges steht noch bevor und der Gesamtvorgang kann noch nicht als endgültig erledigt angesehen werden. Vielmehr werden alle Beteiligten hart arbeiten müssen, um verloren gegangenes Vertrauen gegenüber der Bavaria wieder zurück zu gewinnen. Andererseits sollte über diesem nicht zu marginalisierenden Vorgang auch nicht vergessen werden, dass die Bavaria eine Produktionsfirma von Weltruf ist, die gerade in letzter Zeit herausragende Erfolge zu verzeichnen hatte.
Dokumentation der wesentlichen Untersuchungsergebnisse
Die Gesellschafterversammlung der Bavaria Film GmbH hat am 3. Juni 2005 die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft mit einer Sonderuntersuchung beauftragt. Anlass der Untersuchung war der Hinweis an die Gesellschafter, die Bavaria habe in unzulässiger Weise Schleichwerbung bei Auftragsproduktionen für die ARD betrieben. Gegenstand der Untersuchung waren die Auftragsproduktionen "Marienhof" der Bavaria und "In aller Freundschaft" der Media Filmproduktionsgesellschaft Saxonia. Dabei lag der Schwerpunkt der Untersuchung vor allem auf einer Vertragsanalyse der Produktionsverträge und der Placement-Verträge sowie einer Untersuchung der Behandlung der Fälle in der Buchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung. Schließlich sollte der genaue Ablauf der Prozesse dokumentiert werden, die unzulässige entgeltliche Placements ermöglichten.
Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von Januar 2002 bis Mai 2005. Ferner erhielt die Revision des Südwestrundfunks den Auftrag, ebenfalls eine Sonderprüfung hinsichtlich unzulässiger Kooperationen bei ARD-Auftragsproduktionen der Serien "Marienhof" und "In aller Freundschaft" durchzuführen. Dabei lag der Schwerpunkt der Untersuchung vor allem auf der sensiblen Schnittstelle von abnehmenden Redaktionen der Rundfunkanstalten und des Auftragsproduzenten Bavaria/Saxonia.
Ferner überprüfte die SWR-Revision Produktionen der Maran Film GmbH (SWR/Bavaria) auf unzulässige Schleichwerbung. Schließlich waren die Revisionsabteilungen von WDR und MDR beauftragt, die Produktionen der Bavaria-Töchter Colonia Media und Saxonia (Produktionen jenseits der Serie "In aller Freundschaft") auf eventuelle weitere Fälle von Schleichwerbung hin zu untersuchen. Ziel sämtlicher Überprüfungen war es, bis zur Aufsichtsratssitzung der Bavaria Film GmbH am 1. Juli 2005 einen Überblick über die internen Strukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Entstehung und Abwicklung von Placement-Aktivitäten zu erhalten. Nachfolgend werden die wesentlichen Untersuchungsergebnisse dokumentiert:
1. Umfang der Placements im Untersuchungszeitraum bei "Marienhof" und "In aller Freundschaft"
a) Marienhof
Für den Marienhof wurden im Untersuchungszeitraum 19 Verträge mit unzulässigen Placements identifiziert. Diesen Verträgen lagen zwischen zwei und zwanzig Placements pro Vertrag zugrunde. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamtzahl von 117 durchgeführten Placements in ca. 1000 Folgen. 76 Placements wurden zwar vertraglich vereinbart, kamen aber nicht zur Durchführung.
b) In aller Freundschaft
Für die Serie "In aller Freundschaft" wurden im Untersuchungszeitraum 4 Verträge mit unzulässigem Placement identifiziert. Daraus ließen sich 9 Einzelplacements ableiten. Ferner wurden 12 Placements identifiziert, für deren Abrechnung es keine Verträge gibt.
2. Gegenwert
Der Rechnungsbetrag für die o. g. Placements betrug insgesamt 1.476 TEUR. Davon entfielen auf den Marienhof ca. 80 % und auf die Serie "In aller Freundschaft" ca. 20 %. Bezogen auf die Netto-Herstellungskosten des Marienhofs betragen die Erlöse aus Placement ca. 1,2 %. Für die Serie "In aller Freundschaft" betragen die Erlöse aus Placement ca. 0,6 % der Netto-Herstellungskosten.
Im Einzelfall wurde pro Placement eine Summe zwischen 7.600 und 11.000 Euro (Marienhof) bzw. von 25.000 Euro (In aller Freundschaft) in Rechnung gestellt.
3. Verbuchung
Eine direkte Verrechnung der Placement-Erlöse mit den Produktionseinzelkosten der beiden untersuchten Produktionen erfolgte nicht. An keiner Stelle des Buchungsprozesses konnte aufgrund von Buchungstexten, Kontenbezeichnungen, Kostensstellenbezeichnungen oder Rechnungstexten oder Abrechnungsunterlagen der Placement-Hintergrund des Geschäftsvorfälle erkannt werden. Die Fakturierung der Placements erfolgte ebenfalls nicht mit der Bezeichnung der tatsächlichen Dienstleistung.
4. Ablauf und Prozesse
a) Marienhof
Bereits in der Frühphase der Konzeptionierung einer Staffel wurden dramaturgische Inhalte per e-mail an die Agenturen gegeben, die sie dann in unregelmäßigen Abständen mit Anmerkungen über gewünschte Placements an die Dramaturgie zurückgab. Die Abwicklung der Placement-Verträge und die anschließende Abrechnung mit der Agentur und der Produktionsgesellschaft erfolgte über die Bavaria Sonor.
Die verantwortlichen Produzenten des Marienhofs, Herr von Mossner und Herr Bechtle waren über die Existenz von Placements informiert. Die zur Zeit verantwortliche Produzentin, Frau Schmidt, hatte auskunftsgemäß keine Kenntnis von Placements sowie dem Prozess zu deren Umsetzung und Abwicklung. Der Gesamtherstellungsleiter, Herr Kaiser, hatte auskunftsgemäß seit Mitte 2003 über den Erhalt von Vertragskopien Kenntnis über Placements. Die Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH war auskunftsgemäß nicht über Placements sowie den Prozess zu deren Umsetzung bzw. Abwicklung informiert.
b) "In aller Freundschaft"
Auch für diese Serie wurden bereits in der Frühphase der Konzeptionierung einer Sendung von den Agenturen stammende Anregungen für Placements in die inhaltliche und dramaturgische Entwicklung integriert. Im Unterschied zum Marienhof ist die Agentur hier aktiv an die Produktion und die Dramaturgie herangetreten. Die Abwicklung der Placement-Verträge und die Abrechung erfolgte ebenfalls über die Bavaria Sonor. Die Geschäftsführung der Saxonia war auskunftsgemäß über die Prozesse informiert.
5. Abwicklung über die Agenturen
Sämtliche festgestellten Placements wurden über die Agenturen K+W, vertreten durch Herrn Schnoor (94 %) und die Agentur "Verlag im Kilian", vertreten durch Frau von Stackelberg, (6 %) abgewickelt. Diese Agenturen steuerten im wesentlichen die mit den Placement in Verbindung stehenden Unternehmensprozesse weitgehend unkontrolliert: Verträge wurden auf Agenturebene verfasst und die Inhalte und Preise nicht mit den Mitarbeitern der Bavaria Gruppe verhandelt oder abgestimmt. Die Fakturierung erfolgte ohne Beteiligung eines Mitarbeiters oder Beauftragten der Bavaria Gruppe bei der Abnahme der Placements.
6. Rolle der abnehmenden Redaktionen
a) Marienhof
Für den Marienhof ist abnehmende Redaktion die ARD-Vorabendredaktion beim Bayerischen Rundfunk. Teil der Abnahme ist auch die Überwachung des Gebots der Trennung von Werbung und Programm. Diese Aufgabe wurde von der Redaktion in den Fällen, in denen Produkte oder Dienstleistungen mit erkennbar werbendem Charakter vorlagen, durch Hinweis an die zuständigen Bavaria-Produzenten wahrgenommen und durch Kürzungen, Schnittänderungen oder Umbau des Sets unterbunden. Themen-Placements, die bereits "organisch" in einem frühen Stadium in die Handlung eingearbeitet wurden und keinen unmittelbaren Hinweis auf Produkte, Marken oder spezifische Dienstleistungen enthielten, waren vor allem bei einer daily soap, die unterschiedliche Situationen im Alltagsleben darstellt, bei der nachträglichen Kontrolle durch die Redaktion kaum zu erkennen. Ein irgendwie gearteter Vorwurf mangelnder Sorgfalt bei der Abnahme kann der Redaktion nicht gemacht werden.
b) "In aller Freundschaft"
Betreuender Redakteur der Serie "In aller Freundschaft" ist seit Anbeginn ein Redakteur der Redaktion Film/Serie des MDR. Er ist auch zuständig für die Beachtung des Gebots der Trennung von Werbung und Programm. Die Untersuchung hat ergeben, dass bei der Abnahme sorgfältig darauf geachtet wurde, keine in Bild oder Ton erkennbaren Hinweise auf Produkte oder Dienstleistungen in die sendefertige Fassung einfließen zu lassen. Da es jedoch zum redaktionellen Konzept der Serie gehört, aus Gründen der Glaubwürdigkeit reale medizinische Wirkstoffe in die Spielhandlung einzubauen, ist es ohne Kenntnis der vertraglichen Hintergründe der Redaktion unmöglich, ein Themen-Placement über die gezielte Auswahl bestimmter medizinischer Wirkstoffe zu erkennen. Der Redaktion ist daher kein Vorwurf hinsichtlich der Abnahmen zu machen.
7. Prüfergebnisse bei Maran, Saxonia und Colonia Media
a) Maran
Über die beiden bereits bekannten Fälle von Schleichwerbung hinaus, wurden drei weitere Fälle identifiziert, die Tatort-Produktionen betreffen. In einem dieser drei Fälle ist die Art der Platzierung ungeklärt, fest steht lediglich, dass eine Rechnung gestellt und gezahlt wurde. Die Abwicklung erfolgte zwischen der Agentur K+W und der Maran. Die Initiative dazu kam von Herrn von Mossner, der von Seiten der Maran mit den Aufgaben der Drehbuchbetreuung und Stoffentwicklung betraut war. Die Rechnungsstellung wurde von Herrn von Mossner über den kaufmännischen Geschäftsführer der Maran veranlasst. Die Redaktion hat die Placements nicht erkennen können, da sie innerhalb der Handlung nicht auffielen.
b) Saxonia
Zu den Produktionen der Saxonia in den Jahren 2002 bis 2005 jenseits der Serie "In aller Freundschaft", findet derzeit eine Sonderprüfung der MDR-Revision statt. Nach dem Zwischenstand dieser Prüfung vom 28. Juni 2005, konnten keine weiteren Fälle von Schleichwerbung (jenseits der Serie "In aller Freundschaft") identifiziert werden.
c) Colonia Media
Zu den Produktionen der Colonia Media findet derzeit eine Sonderprüfung der WDR-Revision statt, die noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings gibt es konkrete Hinweise darauf, dass zumindest in vier Fällen Tatort-Produktionen von Placements betroffen sind.
Maßnahmenkatalog zur künftigen Verhinderung von Placements
Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der Bavaria Film GmbH haben sich auf der Sitzung am 1. Juli 2005 intensiv mit der Frage befasst, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, damit für die Zukunft Placements gegen Entgelt verhindert werden können.
Folgender Maßnahmenkatalog wurde dazu einstimmig beschlossen:
1. Es wird ein externes Unternehmen beauftragt, bei der Bavaria einen Kontrollmechanismus zu installieren, der künftig unzulässiges Placement wirksam verhindern soll. Die Implementierung eines solchen Kontrollmechanismus und dessen Wirksamkeit wird über Berichtspflichten von den Gesellschaftern überprüft.
2. Die Produktionsverträge, die seitens der ARD bzw. der Degeto mit der Bavaria abgeschlossen werden, sollen einheitlich überarbeitet werden und künftig spezifische Vertragsstrafen für den Fall unzulässiger Placements vorsehen. Ferner ist einheitlich künftig die Pflicht zu verankern, Vereinbarungen über finanzielle oder geldwerte Leistungen Dritter offen zu legen, soweit sie nicht bereits aus der Kalkulation ersichtlich waren. Derartige Vereinbarungen bedürfen darüber hinaus der Zustimmung der Auftraggeber.
3. Die Gesellschafter WDR, MDR,SWR und BR haben die Auftragsproduzenten, mit den dauerhaft zusammengearbeitet wird, aufgefordert, zu versichern, dass die im Auftrag hergestellten Fernsehproduktionen keine Schleichwerbung enthalten. Wer diese Versicherung nicht abgeben kann, wird aufgefordert anzugeben, in welchen Produktionen entgeltliche Placements stattgefunden haben und wie die Abwicklung ausgestaltet war. Wer auch diese Erklärung nicht abgibt, kann keine weiteren Aufträge erhalten.
4. Für die Bavaria Film GmbH wird der Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfer ab sofort dahingehend erweitert, zu überprüfen, ob der Bavaria und ihren Tochtergesellschaften Zahlungen aus Placement-Aktivitäten zugeflossen sind. Eine entsprechende Passage ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
5. In einer schriftlichen Anweisung im Rahmen der Geschäftsführung an alle Geschäftsführer der Tochterfirmen wird auf die Pflicht hingewiesen, entgeltliches Placement jeder Form zu unterlassen und die beabsichtigte Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen (Autos, Ausstattung) an die Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH zu melden und nur im Fall der Genehmigung durch die Geschäftsführung auch durchzuführen.
6. Die Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH wird verpflichtet, jährlich über Kooperationen mit Dritten zu berichten und die Gesellschafter fortlaufend darüber zu informieren, anhand welcher Kriterien zulässige Kooperationen mit Dritten von einer unzulässigen Zusammenarbeit mit Dritten unterschieden werden.
7. In Ergänzung der geltenden Arbeitsverträge und beim Abschluss neuer Arbeitsverträge der Bavaria mit ihren Mitarbeitern wird eine Klausel vereinbart, die entgeltliche Placement-Aktivitäten strikt untersagt. Für den Fall jeder Zuwiderhandlung werden arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung angedroht. Dies gilt auch für die Verträge von freien Mitarbeitern, in denen für den Fall einer Beteiligung an entgeltlichen Placements die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit angekündigt wird.
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