Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Hohe Haftstrafen gegen Sklavenhalter in Mauretanien
Bedeutender Erfolg im Kampf gegen Sklaverei Sklaverei wird weiter tabuisiert in Mauretanien
--- Göttingen, den 30. März 2018 ---- Als bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Sklaverei bezeichnete die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Verhängung von hohen Haftstrafen gegen zwei Sklavenhalter in Mauretanien. "Endlich wird Sklaverei nicht mehr als Kavalierdelikt behandelt, sondern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies ist ein wichtiger Durchbruch im weltweiten Kampf gegen Sklaverei", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Karfreitag in Göttingen. Die beiden Sklavenhalter waren am Mittwoch in der im Norden des Landes gelegenen Stadt Nouadhibou zu 10 bzw. 20 Jahren Gefängnis und hohen Geldstrafen verurteilt worden. Bislang sind in Mauretanien nur wenige Sklavenhalter zu geringen Gefängnisstrafen verurteilt worden.
Doch die Menschenrechtsorganisation warnte zugleich vor zu viel Optimismus im Kampf gegen Sklaverei in dem nordwestafrikanischen Land. "Denn Sklaverei-Kritiker werden noch immer massiv bedrängt und Sklaverei wird in der Öffentlichkeit oft tabuisiert", warnte Delius. So war erst am 20.März 2018 der französische Journalist Seif Kousmate bei der Ausreise aus Mauretanien festgenommen worden. Er hatte sich drei Wochen in dem Land aufgehalten, um für eine Reportage über Sklaverei zu recherchieren. Mehr als vier Tage lang wurde er von den Behörden festgehalten und von Polizisten verhört. Alle von ihm aufgezeichneten Fotos wurden von seinen Fotoapparaten und Speicherkarten gelöscht. Schließlich wurde er nach internationalen Protesten fünf Tage nach seiner Festnahme des Landes verwiesen. "Die skandalöse Festnahme des Journalisten zeigt, dass Sklaverei noch immer von Mauretaniens Behörden tabuisiert wird und dass es für solche kritischen Themen keine Pressefreiheit in dem Land gibt", erklärte Delius.
Auch mauretanische Sklaverei-Kritiker werden weiterhin massiv von den Behörden bedrängt und kriminalisiert. Dies gilt vor allem für Anhänger der Sklaverei-kritischen Organisation IRA-Mauritanie, der die Behörden noch immer die offizielle Anerkennung als Nichtregierungsorganisation verweigern.
Die vorgestern beschlossenen wegweisenden Gerichtsurteile gehen auf Sklaverei-Fälle zurück, die im Jahr 2011 von Menschenrechtlern angezeigt worden waren. In einem Fall wurde eine gesamte Familie versklavt. Der 29jährige Sohn des inzwischen verstorbenen Sklavenhalters wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. In dem zweiten Fall war eine heute 60 Jahre alte Dame angeklagt, drei Mädchen versklavt zu haben. Die Sklavenhalterin wurde noch in dem Gerichtssaal festgenommen und muss nun 10 Jahre Haft verbüßen.
Ulrich Delius ist erreichbar unter Tel. 0160/95671403
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