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Pakistan: Religiöse Minderheiten haben unter Imran Khan nichts Gutes zu erwarten

Pakistan: Unter Imran Khan haben religiöse Minderheiten nichts Gutes zu erwarten - Liberalisierung der drakonischen Blasphemie-Vorschriften wird es nicht geben - Christen bleiben islamistischer Gewalt schutzlos ausgesetzt

--- Göttingen, den 27. Juli 2018 --- Unter Imran Khan haben die religiösen und ethnischen Minderheiten in Pakistan nichts Gutes zu erwarten, befürchtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). "Mit diesem neuen Ministerpräsidenten wird es keine Liberalisierung der drakonischen Blasphemie-Vorschriften und keinen wirksameren Schutz von Christen vor islamistischer Gewalt geben", sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Freitag. Imran Khan, ein früherer Cricket-Star und Playboy, sei in den vergangenen Jahren immer religiöser geworden und stehe heute streng islamischen Parteien nahe. Er strebe die Schaffung eines islamischen Wohlfahrtsstaates an, in dem religiöse Minderheiten nur geduldet sind.

Ethnische Minderheiten wie die Belutschen können nach Khans Sieg genauso wenig aufatmen. Er gilt als Mann der Armee, die seit Jahren mit aller Gewalt Menschenrechte in Belutschistan verletzt und Belutschen verfolgt. Der pakistanischen Armee werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Belutschistan vorgeworfen. Erst am Donnerstag wurde wieder ein Massengrab mit sterblichen Überresten von verschleppten Belutschen gefunden. Die Hoffnung, dass die Straflosigkeit in Belutschistan beendet wird, wurde durch den Wahlsieg von Imran Khan zerschlagen.

Auch das Verhältnis zum oft angefeindeten Nachbarland Indien dürfte nicht einfacher werden. Dort bewundert man den früheren Cricket-Star zwar, aber man fürchtet auch seine Nähe zum Militär. "Da Imran Khan als großer Bewunderer des türkischen Autokraten Recep Tayyip Erdogan gilt, ist auch nicht zu erwarten, dass sich Pakistan in Sachen Menschenrechte und Demokratie weiterentwickelt", warnte Delius.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403

Gesellschaft für bedrohte Völker
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