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China: Vor einem Jahr willkürlich verurteilt - Freilassung des Taiwanesen Li Ming-che gefordert

Willkürurteil gegen Taiwanesen erging vor einem Jahr (28.11.) - Freilassung des in China inhaftierten Menschenrechtlers Li Ming-che aus Taiwan gefordert

--- Göttingen, den 27. November 2018 --- Anlässlich des Jahrestags des Willkürurteils gegen den Taiwanesen Li Ming-che hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Freilassung des in China inhaftierten Menschenrechtsaktivisten gefordert. Der heute 43-Jährige war am 28. November 2017 in einem Schauprozess wegen angeblicher "Untergrabung der Staatsgewalt" zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Fall hatte weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil seine Verhaftung als Versuch der Einschüchterung ausländischer Menschenrechtsverteidiger angesehen wird. Seine Verurteilung belastet das Verhältnis zwischen Taiwan und der Volksrepublik China.

"Li Ming-che muss endlich freigelassen werden, denn sein einziges Verbrechen war es, sich gemeinsam mit Chinesen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in China einzusetzen. Er hat sich friedlich für ein Mehrparteiensystem in der Volksrepublik engagiert. Das sind alles Aktivitäten, die unter dem Schutz internationaler Menschenrechtskonventionen stehen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. An die chinesischen Behörden appellierte der Menschenrechtler, der Ehefrau des Verurteilten wenigstens ein freies Besuchsrecht einzuräumen. Ihr Gesuch, ihren Ehemann besuchen zu dürfen, war zuletzt am 9. November 2018 von den Behörden abgelehnt worden.

Viele in der Volksrepublik lebende Taiwanesen oder ausländische Menschenrechtler wurden durch die Festnahme und willkürliche Verurteilung von Li Ming-che tief verunsichert und fürchten seither um ihre Sicherheit. Der Menschenrechtler befindet sich seit dem 19. März 2017 in chinesischer Haft. Zuvor hatte er sich mit chinesischen Freunden über Taiwans Erfahrung mit dem Demokratisierungsprozess in sozialen Medien ausgetauscht.

Seiner Verurteilung lag ein angebliches Geständnis zugrunde, das nach eigenen Angaben jedoch erzwungen wurde. Trotzdem legte der Angeklagte keine Berufung gegen das umstrittene Gerichtsurteil ein.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160/95671403

Gesellschaft für bedrohte Völker
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