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China-kritische Menschenrechtler in Kasachstan unter Druck: Gerichtsanhörung in Astana - Zivilgesellschaft bangt um ihre Unabhängigkeit

Ein Gericht in Astana entscheidet heute über die Aufrechterhaltung der Vorwürfe pro-chinesischer Kreise gegen Serikzhan Bilash, den Gründer der Menschenrechtsorganisation Atajurt. Er wurde am 9. März 2019 festgenommen, weil seine Kritik an Chinas Umerziehungslagern in Xinjiang die Freundschaft mit China beeinträchtige. Nach internationalen Protesten wurde er am 11. März 2019 aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. "Chinas langer Arm darf nicht die Kronzeugen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang zum Schweigen bringen", fordert Ulrich Delius, Direktor der Gesellschaft für bedrohte Völker.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einer Kriminalisierung und Gleichschaltung der Zivilgesellschaft in Kasachstan. China versucht derzeit, Kritiker in seinem Nachbarland mundtot zu machen. "Kasachstan steht an einem Scheideweg zwischen Demokratisierung und Rückfall in finstere Zeiten der Diktatur", erklärte GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Ein Gericht in Astana entscheidet heute in einer Anhörung, ob Vorwürfe pro-chinesischer Kreise gegen einen führenden kasachischen Menschenrechtler aufrechterhalten werden. Der am 9. März 2019 festgenommene Serikzhan Bilash wird beschuldigt, mit seiner Kritik an Chinas Umerziehungslagern in Xinjiang die Freundschaft mit China beeinträchtigt zu haben.

"Sollte Kasachstans unabhängige Zivilgesellschaft von den Behörden mundtot gemacht werden, muss die Europäische Union reagieren und gezielte Reise- und Finanz-Sanktionen gegen Kasachstans Staatsführung und den Geheimdienst verhängen. Europa darf nicht tatenlos zusehen, wie Methoden aus Zeiten der Sowjetherrschaft in Kasachstan wieder Alltag werden", so Delius. Der Schutz der Zivilgesellschaft müsse auch Thema sein, wenn die Deutsch-Kasachische Regierungskommission am 20. Mai 2019 in Astana tagt.

Serikzhan Bilash, Gründer der Menschenrechtsorganisation Atajurt war nach internationalen Protesten am 11. März 2019 aus der Haft entlassen und für zwei Monate unter Hausarrest gestellt worden. Bei einer Verurteilung drohen ihm gemäß Artikel 174 des kasachischen Strafgesetzbuches bis zu zehn Jahre Haft. Das Büro der Menschenrechtsorganisation wurde nach seiner Festnahme von den Behörden geschlossen und alle Computer und Unterlagen beschlagnahmt. "Das Büro von Atajurt muss sofort wiedereröffnet und alle beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben werden", fordert die GfbV. Die Vorwürfe gegen Atajurt seien willkürlich. Die Menschenrechtsorganisation habe nur Opfern der Umerziehungslager in China eine Stimme gegeben und sich für ihren Schutz eingesetzt.

Lanciert wurden die Vorwürfe von der pro-chinesischen Gruppe Jebeu, einem Zusammenschluss von rund 20 Kasachen mit engen Beziehungen zu China. Jebeu hat im Januar 2019 in einem offenen Brief an die Regierung Kasachstans ein Verbot Atajurts gefordert. "Chinas langer Arm darf nicht die Kronzeugen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang zum Schweigen bringen", mahnt Delius. Mindestens 1,1 Millionen muslimische Uiguren, Kasachen und Kirgisen werden seit April 2017 gegen ihren Willen in Umerziehungslagern in Xinjiang festgehalten. Atajurt hat maßgeblich zur Aufklärung über die schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang beigetragen und engagiert sich für den Schutz der wenigen freigelassenen Lagerinsassen.

Während des Hausarrests wurde Bilash am Mittwoch letzter Woche von Mitarbeitern des Geheimdienstes gezwungen, sich in einem Video von seiner Rechtsanwältin Aiman Umarova zu distanzieren. Die bekannte Menschenrechtsanwältin ist für ihr Engagement mit vielen internationalen Preisen gewürdigt worden.

Ulrich Delius ist zu erreichen unter u.delius@gfbv.de oder 0160/95671403

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