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Prozess gegen Kölner Sängerin in der Türkei: Haltlose Vorwürfe gegen Hozan Cane

Prozess gegen Kölner Sängerin Hozan Cane:

  • Die Vorwürfe gegen die kurdische Künstlerin sind haltlos
  • Außenminister Maas muss sich für ihre Freilassung einsetzen
  • Bundesregierung muss endlich eine klare Kante gegen Erdogan zeigen

Am kommenden Donnerstag, den 6. August, beginnt in der westtürkischen Stadt Edirne der Prozess gegen die deutsch-kurdische Sängerin Hozan Cane (Künstlername). Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert, dass sich das deutsche Außenministerium für die Freilassung der aus Köln stammenden Künstlerin einsetzt. "Wir erwarten vom deutschen Außenminister Heiko Maas, dass er und seine Behörde alles tun, damit die unschuldige Sängerin umgehend freigelassen wird und zurück nach Köln kommen kann", erklärte GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido heute in Göttingen. "Auch die deutsche Öffentlichkeit wünscht sich, dass die deutsche Bundesregierung endlich eine klare Kante gegen den türkischen Machthaber Erdogan zeigt und ihn auffordert, die Verfolgung von Minderheiten, Oppositionellen sowie Kultur- und Medienschaffenden zu beenden". Dies forderten auch die kurdische, armenische, griechische, christliche, alevitische, yezidische und anderen Volksgruppen, sowie geflüchtete Oppositionelle, die aus der Türkei stammen und in Deutschland leben. "Mit seinem ultranationalistischen und radikalislamistischen Kurs stiftet Erdogan Unfrieden und schürt Hass unter den Volksgruppen und Religionsgemeinschaften in der Türkei wie auch in Deutschland. Mit seiner Politik gefährdet Erdogan das friedliche Miteinander in Deutschland und ganz Europa", so Sido.

"Die Vorwürfe gegen die Kurdin sind absurd. Die GfbV kennt die Künstlerin seit Jahren. Es ist ihr gutes Recht, in ihren Liedern das Leid der Kurdinnen und Kurden und anderer Minderheiten in der Türkei zu thematisieren. Alles, was Hozan Cane getan hat, war singen für die Freiheit ihres Volkes und den Frieden in der Türkei zwischen Kurden und dem türkischen Staat. Auch ein türkisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen sie abgewiesen, weil es keine klaren Beweise für eine Schuld sah", berichtet Sido. Hozan Cane trat unter anderem bei einer gemeinsamen internationalen Konferenz der GfbV und der Friedrich-Nauman-Stiftung auf. An der Veranstaltung im März 2010 in Frankfurt am Main nahmen auch Vertreter der regieredenden AKP-Partei Erdogans teil und hielten Redebeiträge.

Die 49-jährige Kurdin war kurz vor der Präsidentschafts- und Parlamentswahl in der Türkei im Juni 2018 in der Stadt Edirne festgenommen worden, wo sie den Wahlkampf der legalen prokurdischen HDP-Partei unterstützt hat. Ihr wird vorgeworfen, Propaganda für eine Terrororganisation betrieben zu haben. Die Anklage stützt sich vor allem auf Inhalte, die die Sängerin in den Jahren 2014 bis 2018 auf ihrem Facebook- und Twitter-Profil geteilt hat. Cane war im November 2018 wegen Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Da ein Berufungsgericht das Urteil nicht bestätigt hat, wird jetzt neu verhandelt.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
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E-Mail:  info@gfbv.de
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