Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Nnamdi Kanu in Nigeria vor Gericht: Schwierige sicherheitspolitische Lage in Südost-Nigeria
Biafranischer Separatistenführer in Nigeria vor Gericht:
- Nnamdi Kanus Familie beschreibt seine Verhaftung als Entführung
- Gerichtsverhandlung in angespanntem politischem Klima
- Rechtsstaatliche Standards im Prozess fraglich
Am heutigen Mittwoch wird der Prozess gegen den biafranischen Separatistenführer Nnamdi Kanu fortgesetzt. In der angespannten Lage im Südosten Nigerias sorgt sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) um die rechtsstaatlichen Standards des politisierten Verfahrens. Kanus Familie beschreibt seine Verhaftung in nigerianischen Medien als Entführung, die im Juni in Kenia stattgefunden habe. „Der ursprünglich für Juli geplante Anhörungstermin musste laut nigerianischen Medien entfallen, weil Kanu vom umstrittenen Department of State Service festgehalten wurde“, berichtet Nadja Grossenbacher, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. Nun sei er bei Gericht erschienen, allerdings werde Medienschaffenden der Zugang zu den Verhandlungen verwehrt.
Den Sicherheitskräften des nigerianischen Zentralstaats werden Übergriffe auf die Zivilbevölkerung sowie Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Der Staat bekämpft offiziell das Eastern Security Network. Das ist ein bewaffneter Flügel der Indigenous People of Biafra-Bewegung, der Kanu angehört. „In dieser Gemengelage kann das Gerichtsverfahren gegen Kanu wie ein Brandbeschleuniger wirken“, sagt Grossenbacher. „Die Bevölkerung in Südost-Nigeria steht heute unter Ausgangssperre. Es steht zu befürchten, dass sie schon wieder zwischen die Fronten des Konflikts gerät.“
Sie erreichen Nadja Grossenbacher unter n.grossenbacher@gfbv.de oder 0551/49906-27.
Gesellschaft für bedrohte Völker Postfach 2024 D-37010 Göttingen Tel.: +49 551 499 06-21 Fax: +49 551 580 28 E-Mail: info@gfbv.de www.gfbv.de Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat