Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Proteste im Sudan: Der Anfang vom Ende eines altbekannten Musters?
Gewalt gegen Protestierende im Sudan:
- Militär antworten mit Tränengas auf Proteste gegen Putsch
- Junge Gesellschaft verteidigt Fortschritte der vergangenen Jahre nach drei Jahrzehnten Diktatur
- Abdel Fattah Al-Burhan und Mohamed Habdan Dagalo gehören wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen vor Gericht
Die Zivilbevölkerung des Sudan protestiert weiter gegen den Militärputsch am 25. Oktober 2021, der die meisten der zivilen Mitglieder des seit 2019 amtierenden Regierungsrates verhaftet wurden. „Die Militärs antworten mit Tränengas und Waffengewalt auf die Forderung nach Wiederherstellung der zivilen Regierung unter Abdalla Hamdok, der unter Hausarrest steht“, berichtet Nadja Grossenbacher, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Das eingeübte Muster aus Militärherrschaft, Protest und gewaltsamer Unterdrückung akzeptiert die junge Gesellschaft des Sudan nun nicht mehr.“ Die Fortschritte der vergangenen Jahre nach drei Jahrzehnten Diktatur wollten sie sich nicht wieder nehmen lassen.
Die 2019 eingesetzte Übergangsregierung aus zivilen und militärischen Vertretern stand von Anfang an auf wackeligen Füßen. Denn einige Vertreter der Militär-Seite, Abdel Fattah Al-Burhan und sein Stellvertreter Mohamed Habdan Dagalo, waren bereits unter Omar al-Bashir aktiv. Beiden werden schwere Vergehen an der demonstrierenden Zivilbevölkerung 2019 sowie im Darfur-Konflikt vorgeworfen. Mohamed Habdan Dagalo, auch Hemeti genannt, ist Gründer und Anführer der berüchtigten Rapid Support Forces (RSF), die für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein sollen. Zudem waren sie die treibende Kraft im Darfur-Konflikt, der auch als der erste Genozid des 21. Jahrhunderts bezeichnet wird.
Die GfbV fordert, dass Abdalla Hamdok wieder ins Amt gehoben wird und die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung endet. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Anschuldigung müssten sich Abdel Fattah Al-Burhan sowie Mohamed Habdan Dagalo vor Gericht verantworten – ein aus Menschenrechtlicher Sicht längst überfälliger Schritt.
Sie erreichen Nadja Grossenbacher unter n.grossenbacher@gfbv.de oder 0551/49906-27.
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