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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

EuGH-Gutachten zum Kopftuch am Arbeitsplatz: Normalisierung der Vielfalt

EuGH-Gutachten zur Religionsfreiheit:

  • Religiosität gehört untrennbar zur Persönlichkeit
  • Diversität am Arbeitsplatz trägt zur Normalisierung der Vielfalt bei
  • Religionsfreiheit rechtlich gestärkt

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt das heute veröffentlichte Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Religionsfreiheit grundsätzlich. Darin bezeichnet der EuGH, die Religiosität als untrennbaren Teil der Persönlichkeit. Diversität am Arbeitsplatz trage zu einer Normalisierung der Vielfalt bei. „Damit betont das Gericht die besondere Rolle der Religion und stellt sich gegen Bestrebungen mancher Unternehmen, unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Neutralität besonders muslimische Frauen schlechter zu stellen“, erklärt Tabea Giesecke, GfbV-Referentin für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. „Das Gutachten bedeutet eine rechtliche Stärkung der Religionsfreiheit.“

Im vorliegenden Fall war einer Belgierin ein Praktikumsplatz verwehrt worden, weil sie während der Arbeit ein Kopftuch oder eine andere Kopfbedeckung tragen wollte. Die Wohnungsverwaltungsgesellschaft, bei der sie sich beworben hatte, lehnte das mit Verweis auf interne Regeln ab, die das Zurschaustellen religiöser, weltanschaulicher und politischer Symbole untersagen. Daraufhin hatte die Frau vor dem belgischen Arbeitsgericht geklagt, das wiederum den EuGH um eine Einschätzung gebeten hatte.

Nun komme es darauf an, was einfache Gerichte aus dem Gutachten machten und ob es Eingang in die Praxis europäischer Unternehmen finde: „Die pluralistischen Gesellschaften Europas sollten ihre Vielfalt als Geschenk und als Chance empfinden. Weltanschauliche Symbole aus der Öffentlichkeit zu verbannen löst keine Probleme“, so Giesecke. „Stattdessen sollten wir Minderheiten sichtbar machen und den interreligiösen Dialog fördern. Wenn es uns gelingt, die vorhandene Vielfalt zu normalisieren, werden Konflikte zwar nicht verschwinden, aber wir können sie zumindest respektvoll und auf Augenhöhe ansprechen.“

Im gleichen Geiste fordert die GfbV auch Islamverbände in Europa auf, sich für Religionsfreiheit in den islamisch geprägten Ländern einzusetzen. Das würde Christ*innen, Mandäer*innen, Bahai und viele weitere schützen und zeigen, dass der Wille zu einem Miteinander größer ist als das was uns trennt.

Sie erreichen Tabea Giesecke unter t.giesecke@gfbv.de oder 0551/49906-19.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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