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UN-Menschenrechtsrat tagt zum Iran (24.11.): Bundesregierung muss Einsatz von Kriegsgerät verurteilen

UN-Menschenrechtsrat tagt zum Iran (24.11.)

  • GfbV begrüßt Einberufung der Sondersitzung
  • Bundesregierung muss Einsatz von Kriegsgerät gegen Demonstrierende verurteilen
  • Einsatz schiitischer Milizen aus dem Ausland befürchtet

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats, der sich am morgigen Donnerstag, den 24. November, mit der Lage im Iran befassen will. Bei den anhaltenden Protesten gehen die Sicherheitskräfte mit brutaler Gewalt gegen friedlich Demonstrierende vor. „Die deutsche Bundesregierung, die die Sondersitzung beantragt hat, muss sich klar positionieren. Insbesondere den Einsatz von Panzern und anderem Kriegsgerät gegen die Menschen in Iranisch-Belutschistan und Kurdistan muss sie verurteilen“, erklärt Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV.

Kurdisch besiedelte Städte und Ortschaften wie Mahabad, die Wiege der kurdischen Freiheitsbewegung, sehen wie militärisch besetzte Zonen aus. Überall auf den Straßen sind Panzer und andere schwere Militärfahrzeuge zu sehen. Dort wurden seit Samstag mindestens vier Menschen von Sicherheitskräften getötet. „Jetzt mehren sich Befürchtungen, dass das Regime radikalschiitische Milizen aus dem Irak oder Libanon gegen Protestierende einsetzt. Auf den Straßen sollen zunehmend bewaffnete Männer unterwegs sein, die untereinander Arabisch sprechen“, berichtet Sido. Währenddessen berichten kurdische Aktivisten von zahlreichen Hinrichtungen durch das Regime. Im Jahre 2021 sollen mindestens 48 kurdische Gefangene in iranischen Gefängnissen oder auf offener Straße hingerichtet worden sein.

„Die Bundesregierung, aber auch deutsche Medien, dürfen die Augen vor dieser blinden Gewalt in Iranisch-Kurdistan nicht verschließen. Bereits am Beginn der Proteste Mitte September wurden der kurdische Name und die kurdische Identität von Jina Masha Amini, die Ikone der Protestbewegung, von vielen Politikern und Medien verschwiegen“, erinnert Sido. „Manche deutsche Politiker und Medien scheinen die Fakten nicht beim Namen nennen zu wollen. Dabei ist die Lage im Iran nicht mit der Türkei vergleichbar, wo schon die Verwendung von Begriffen wie ‚Kurde‘ oder ‚Kurdistan‘ oft unter Strafe steht. Junge Menschen, insbesondere Frauen, sind im Iran viel offener und toleranter im Umgang mit der kurdischen und anderen Minderheiten.“ Überall in Deutschland, Europa und Amerika sehe man wie Angehörige aller Ethnien und Religionsgemeinschaften Hand in Hand gegen das Mullah-Regime protestieren. Demonstrierende aller Ethnien hätten überhaupt kein Problem mit dem ursprünglichen kurdischen Slogan „Jin, Jiyan, Azadi“, der nun ein gesamtiranischer Slogan der Protestbewegung geworden ist.

Der Iran ist ein Vielvölkerstaat, in dem zahlreiche Volksgruppen wie die persische, aserische, kurdische, arabische, belutschische, turkmenische, armenische und assyrische sowie Religionsgemeinschaften wie die schiitische, sunnitische, Baha'i, christlcih, zoroastrische, jüdische, Ahl-e Haqq und Sufi-Derwische leben. Oft tragen ihre Siedlungsgebiete offiziell die ethnische Bezeichnung der Volksgruppe, die dort lebt.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

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E-Mail:  info@gfbv.de
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