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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Humanitäre Hilfe für Nordsyrien: Grenzen öffnen, Armee abziehen

Humanitäre Hilfe für Nordsyrien:

  • Nur Türkei kann Hilfslieferungen über Grenze lassen oder blockieren
  • Unabhängige Beobachter müssen Lage in der Region überwachen
  • Private Finanztransfers nach Afrin würden mehr helfen als Visaerleichterungen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert erneut die Öffnung aller Grenzübergänge aus der Türkei nach Nordsyrien, insbesondere nach Afrin. Hilfsorganisationen, Medienschaffende und unabhängige Beobachtungsmissionen müssten uneingeschränkten Zugang zu allen Betroffenen im Katastrophengebiet bekommen: „In den vergangenen fünf Jahren durften nur Waffen islamistische Söldner die Grenze passieren. Das muss sich schleunigst ändern“, forderte Dr. Kamal Sido, Nahostexperte der GfbV, am heutigen Montag in Göttingen. „Forderungen an das Assad-Regime in Damaskus sind dabei nutzlos. Es kontrolliert diese Grenze nicht. Nur die Türkei kann Hilfslieferungen durchlassen oder blockieren.“ Die GfbV erreichen weiter Berichte aus Afrin, dass die türkische Besatzungsmacht und ihre Söldner Hilfsgüter für kurdisch kontrollierte Gebiete beschlagnahmen. Unabhängige Beobachter müssten in die Region gelassen werden, um diese Berichte zu überprüfen.

Die GfbV begrüßt die Bereitschaft einiger deutscher Politiker, Erdbebenopfer in Deutschland aufzunehmen. „Doch damit würde man Erdogans Plänen zur weiteren ethnischen Säuberung der Region Afrin Vorschub leisten. Besser für die Menschen wäre es, wenn deutsche Staatsbürger aus Afrin, wie ich, ihre Verwandten in der alten Heimat finanziell unterstützen dürften“, so Sido. „Trotz islamistischer Besatzung und Erdbeben wollen viele Menschen in ihrer Heimat bleiben. Sie wollen ihr Land nicht der Türkei und ihren islamistischen Söldnern überlassen. Ihnen direkt in Nordsyrien zu helfen, wäre auch für Deutschland einfacher und finanziell günstiger.“

Deshalb setzt sich die GfbV dafür ein, dass deutsche Staatsbürger aus Afrin über die Türkei nach Syrien reisen können, ohne verhaftet zu werden. So ließe sich auch prüfen, ob die Grenze für humanitäre Hilfe nach Afrin wirklich offen ist. „Bei einem solchen Besuch möchte ich persönlich auch die Gräber meiner Mutter und meines Vaters besuchen. Im türkisch besetzten Afrin sind in den letzten Jahren viele kurdische Friedhöfe geschändet worden“, berichtete Sido.

Kurz nach dem Erdbeben berichtete die GfbV von einem türkischen Angriff auf die nordsyrische Region Tal Rifaat. Dort wurden Kurdinnen und Kurden aufgenommen, die 2018 von der türkischen Armee vertrieben wurden oder fliehen mussten. Nach zunächst heftigem Dementi bestätigte der türkische Botschafter in Deutschland inzwischen, dass es ‚einen Vorfall‘ gegeben habe. Vor diesem Hintergrund wiederholt die GfbV ihre Forderung: Alle Angriffe, egal von welcher Seite, müssen aufhören. Auch die völkerrechtswidrigen Invasionspläne Erdogans in kurdische und andere Gebiete Syriens müssen gestoppt werden. Die türkischen Truppen, die Afrin seit März 2018 besetzt halten, müssen die Region verlassen. Diese Truppen müssen in ihre Heimat zurückkehren, um den notleidenden Menschen in der Türkei zu helfen.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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