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Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia: Echte Verhandlungen, echte Anerkennung, echte Reparationen

Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia: Echte Verhandlungen, echte Anerkennung, echte Reparationen
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Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia:

  • GfbV demonstriert vor dem Auswärtigen Amt
  • Betroffene und Menschenrechtler fordern echte Verhandlungen, echte Anerkennung und echte Reparationen
  • Antwort der Bundesregierung auf Schreiben der UN-Sonderberichterstatter steht noch aus

Am heutigen Montag läuft die verlängerte Frist ab, nach der die Bundesregierung zu Kritik an der sogenannten „Gemeinsamen Erklärung“ mit Namibia Stellung nehmen muss. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute mit einer Menschenrechtsaktion vor dem Auswärtigen Amt erneut auf die Forderungen der Betroffenen aufmerksam gemacht. „Direkte Verhandlungen mit den anerkannten Verbänden der Herero und Nama, eine völkerrechtlich wirksame Anerkennung des Genozids und echte Reparationszahlungen – das haben die Betroffenen von Anfang an gefordert“, erinnerte GfbV-Direktor Roman Kühn am Rande der Veranstaltung in Berlin. „Noch von der Oppositionsbank aus hatten auch die Grünen solche Forderungen unterstützt. Jetzt, in der Regierungsverantwortung, haben sie die Gelegenheit und auch die Pflicht, es besser zu machen.“

Am 23. Februar hatten sieben Sonderberichterstattende der Vereinten Nationen ein Schreiben an die deutsche Bundesregierung und die Regierung Namibias übermittelt. Es enthält im Wesentlichen die gleichen Kritikpunkte, die die Betroffenen und die GfbV seit Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ daran äußern. „Spätestens nach diesem Bericht kann die Bundesregierung nicht mehr so tun, als wäre das Thema erledigt. Mit seiner Antwort, wenn sie denn heute tatsächlich kommt, muss das Auswärtige Amt die völkerrechtlichen Bedenken ernstnehmen und ausräumen“, so Kühn. „Wir stehen heute hier, um Annalena Baerbock an ihre Verantwortung gegenüber den Nachkommen der Opfer zu erinnern. Nur mit einem Abkommen, das die Bedenken der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt, kann ein echter Versöhnungsprozess beginnen und die alten Wunden können heilen.“

Zwischen 1904 und 1908 beging das deutsche Kaiserreich im heutigen Namibia den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. Mindestens 65.000 Herero und 10.000 Nama kamen dabei ums Leben – das entspricht etwa 80 Prozent der Herero und 50 Prozent der Nama, die damals in Namibia lebten.

Fotos der heutigen Aktion vor dem Auswärtigen Amt hängen dieser Mitteilung an.

Sie erreichen Roman Kühn unter direktor@gfbv.de oder 0157/80644052.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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