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IS-Häftlinge in Nordsyrien: Außenministerium muss Behördenkontakte zulassen

IS-Häftlinge in Nordsyrien:

  • Außenministerium blockiert Kontakt zu nord- und ostsyrischen Behörden
  • Deutsche Ermittlungsbehörden und Rechtsanwälte sind jedoch darauf angewiesen
  • Rücksicht auf NATO-Partner Türkei erschwert rechtliche Aufarbeitung der IS-Verbrechen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft der deutschen Bundesregierung vor, Ermittlungsbehörden und Anwälte bei der Aufarbeitung von Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Stich zu lassen: „Nicht selten bitten uns deutsche Ermittlungsbehörden oder einzelne Rechtsanwälte um Unterstützung bei der Herstellung von Kontakten zu den Behörden der ‚Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens‘“, berichtet GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido. „Sie sind dringend auf Aussagen der in Nordsyrien inhaftierten IS-Angehörigen angewiesen. Auch für Gerichtsverfahren in Deutschland ist das wichtig. Das Auswärtige Amt blockiert jedoch aus Rücksicht auf den NATO-Partner Türkei jeglichen Kontakt zu den nord- und ostsyrischen Behörden. Auch deshalb kommen die Ermittlungen und die rechtliche Aufarbeitung der Verbrechen kaum voran.“

In der Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens (AANES) sind rund 11.000 IS-Kämpfer sowie 55.000 weitere IS-Anhänger, Frauen und Kinder aus aller Welt inhaftiert, auch aus Deutschland. Deutsche Behörden ermitteln gegen einzelne IS-Angehörige in Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen oder Völkermord. Rechtsanwälte vertreten mutmaßliche IS-Angehörige vor Gericht. „Die AANES appelliert immer wieder an Deutschland und andere Staaten, ihre Staatsangehörigen zurückzuholen und, wenn sie Kriegsverbrechen begangen haben, vor ordentliche Gerichte zu stellen“, erinnert Sido. „Auch die zehntausenden Frauen und Kinder, können nicht ewig in diesen Lagern bleiben. Eigentlich müsste es bilaterale Gespräche und eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Deutschland und der AANES geben. Das Auswärtige Amt muss seine Blockadepolitik beenden, denn die Bundesrepublik ist für ihre Staatsangehörigen verantwortlich, ob sie will oder nicht.“

Weil das Auswärtige Amt den NATO-Partner Türkei bei Laune halten will, können sich nicht einmal die Fachausschüsse des Bundestages mit den deutschen Gefangenen in Syrien befassen. „Die AANES wird von Kurden geführt. Das Auswärtige Amt hat Angst vor Gesprächen, denn diese Kurden gehören zu den Kritikern des türkischen Machthabers Erdogan“, so Sido. „Erdogan lässt diese Kurden fast täglich angreifen. Sie werten das als Unterstützung des IS. Die türkischen Angriffe haben nicht selten dazu geführt, dass IS-Gefangene versucht haben, sich zu befreien.“ Wenn Deutschland und andere NATO-Staaten ihre IS-Angehörigen nicht zurücknähmen, drohte ein zweites Guantanamo in Nordsyrien zu entstehen, wo tausende Menschen jahrelang ohne Gerichtsverfahren festgehalten werden. Um dies zu verhindern, bereitet die AANES nun eigene Gerichtsverfahren gegen IS-Angehörige vor. Auch hier ist die AANES auf Hilfe und Unterstützung aus dem Westen angewiesen. Nur so könne ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden. Faire und gerechte Prozesse sind auch für die Opfer des Völkermordes an der yezidischen und anderen Volksgruppen notwendig.

Sie erreichen Dr. Kamal Sido unter k.sido@gfbv.de oder 0173/6733980.

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E-Mail:  info@gfbv.de
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