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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Unabhängigkeitstag Tansanias (9.12.): Schon wieder werden Maasai vertrieben

Unabhängigkeitstag Tansanias (9.12.):

  • Indigene Maasai werden seit der deutschen Kolonialzeit immer wieder vertrieben
  • Aktuell Vertreibung von 150.000 Maasai aus Umgebung des Serengeti Nationalparks
  • Bundesrepublik über Projektpartner mittelbar an Vertreibungskampagne beteiligt

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht anlässlich des Unabhängigkeitstag der Vereinigten Republik Tansania am 9. Dezember auf die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen im Land aufmerksam: „Für die tansanische Bevölkerung ist der Kolonialismus noch lange nicht aufgearbeitet. Noch immer kämpfen sie gegen die Symptome der Kolonialzeit an, die einfach nicht abklingen wollen“, erklärte Christoph Hahn, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung, am heutigen Montag in Göttingen. „Während der deutschen Kolonialzeit begann eine Kette von Vertreibungen der indigenen Maasai. Ihre erzwungene Odyssee setzte sich während der britischen Kolonialverwaltung fort. Die tansanische Regierung, die die Maasai eigentlich repräsentieren sollte, vertreibt sie nun erneut – zugunsten eines falsch verstandenen Naturschutzes und eines touristischen Jagdgebietes.“

Die tansanische Regierung zielt auf die Vertreibung von etwa 150.000 Maasai aus der Umgebung des berühmten Serengeti Nationalparks. Für dessen Gründung hatte die britische Kolonialverwaltung sie bereits einmal vertrieben, teils in die Gebiete, die sie nun wieder verlassen sollen. Auch die Bundesregierung ist über ihre Projektpartner mittelbar an der Vertreibungskampagne beteiligt. Diese verstoße nicht nur gegen internationale Menschenrechte, sondern auch gegen tansanisches Recht: „Zwar hatte der Ostafrikanische Gerichtshof im vergangenen Jahr in einem Verfahren über Landstreitigkeiten im Grenzgebiet des Serengeti Nationalparks zu Ungunsten der Maasai entschieden“, berichtete Hahn. „Die Berufungskammer hat dieses Urteil jedoch jüngst aufgehoben und den Fall an den Ostafrikanischen Gerichtshof zurückgewiesen. Nach Monaten des unermüdlichen Einsatzes für ihre Heimatgebiete ist das ein großer Erfolg und Hoffnungsschimmer für die Maasai und ihre rechtlichen Vertreter.“

Einer der rechtlichen Vertreter der Maasai vor der Berufungskammer ist der Rechtsanwalt und Träger des Weimarer Menschenrechtspreises 2023, Joseph Oleshangay. Rund um die Preisverleihung am 10.12. wird Herr Oleshangay während einer Deutschlandreise vom 8. bis 16. Dezember bei Informationsveranstaltungen über die Menschenrechtsverletzungen gegen die Maasai berichten. Einen detaillierten Report zum Thema veröffentlicht die GfbV in wenigen Tagen.

Sie erreichen Christoph Hahn unter c.hahn@gfbv.de oder 0551/49906-27.

Gesellschaft für bedrohte Völker
Postfach 2024
D-37010 Göttingen
Tel.: +49 551 499 06-21
Fax: +49 551 580 28
E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status bei den UN und mitwirkendem Status beim Europarat
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