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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Urteil im Klimaprozess gegen RWE (14.4): „Kosten des Klimawandels dürfen nicht in den Globalen Süden ausgelagert werden“

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) betont vor dem Urteil im Gerichtsverfahren von Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE die dringende Notwendigkeit, die Kosten für den Klimawandel nicht in den Globalen Süden auszulagern und Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

„Indigene und bäuerliche Gemeinschaften weltweit erleben die dramatischen Folgen der Erderwärmung unmittelbar. Viele dieser Gemeinschaften sind doppelt betroffen, denn ihr Land wird für Rohstoffe ausgebeutet. Gleichzeitig haben Konzerne wie RWE jahrzehntelang Profite aus fossilen Brennstoffen geschlagen. Es ist inakzeptabel, dass diejenigen, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, die Hauptlast seiner Folgen tragen“, sagt Jan Königshausen, Referent für Indigene Völker der GfbV.

„Eine weitere Verhandlung des Falls vor dem OLG Hamm wäre ein Meilenstein auf dem Weg zur globalen Klimagerechtigkeit. Doch die Verantwortung der Industriestaaten endet nicht bei Entschädigungszahlungen für vergangene Emissionen. Während die Klimaklage um die Vergangenheit kreist, ist grüner Kolonialismus ein akutes Problem,“ so Königshausen. „Grüner Kolonialismus bedeutet, dass sich der Globale Norden weiterhin über die Köpfe indigener Gruppen hinweg Ressourcen einverleibt – nur jetzt für erneuerbare Energien statt für fossile Brennstoffe“, erklärt der Referent für Indigene Völker.

„Als großer Energiekonzern ist RWE auch direkt in Projekte involviert, die unter dem Deckmantel der Energiewende, koloniale Strukturen aufrechterhalten. Beispielsweise hat RWE eine Absichtserklärung unterzeichnet, künftig grünes Ammoniak aus Namibia zu importieren. Das Hyphen-Wasserstoffprojekt soll in einem Gebiet realisiert werden, dass den indigenen Nama während der deutschen Kolonialzeit gewaltsam genommen wurde. In die aktuellen Prozesse, die ihr traditionell angestammtes Land betreffen, wurden die Nama nur unzureichend einbezogen“, erklärt Laura Mahler, GfbV-Referentin für Subsahara-Afrika. „Als deutsches Unternehmen trägt RWE eine besondere Verantwortung und muss sicherstellen, mit seinen Aktivitäten nicht die Ausbeutung derer zu unterstützen, die bereits während der deutschen Kolonialherrschaft massive Gewalt und Ausbeutung erfahren haben“, so Mahler weiter.

Die GfbV fordert daher einen sozial gerechten Wandel hin zu nachhaltigen Wirtschaftsformen (Just Transition), der indigene Rechte respektiert und die kolonialen Strukturen der Vergangenheit nicht fortsetzt. „Der Prozess gegen RWE macht deutlich: Klimaschutz kann nur dann wirksam sein, wenn er auf Augenhöhe mit den Betroffenen gestaltet wird – und nicht, indem ihre Territorien erneut geplündert werden. Wer Klimaschutz ernst nimmt, muss indigene Rechte uneingeschränkt respektieren und darf nicht die nächste Welle kolonialer Ausbeutung unter einem grünen Label legitimieren“, so Königshausen abschließend.

Sie erreichen Jan Königshausen unter j.koenigshausen@gfbv.de oder 0551/49906-14.

Sie erreichen Laura Mahler unter l.mahler@gfbv.de oder 03051 / 695825-3.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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