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Verband deutscher Hypothekenbanken
1. Konkurrenzfähigkeit der Immobilienanlage durch Mietrechtsreform nicht gefährden
2. Geschäftszahlen: Januar bis April 2000

Bonn (ots)

Der Verband deutscher Hypothekenbanken hat nachdrücklich vor den
negativen Auswirkungen der geplanten Mietrechtsreform auf die
Kapitalanlage in Immobilien gewarnt. Die steuerliche Belastung von
Immobilieneigentum sei bereits in den letzten Jahren erheblich erhöht
worden, betont der Verband in einer Stellungnahme anlässlich der
Anhörung über das Mietrechtsreformgesetz im Bundesjustizministerium
am 29.5.2000. So seien die Sonderabschreibungen abgebaut, die
degressive AfA reduziert, die Verlustverrechnung begrenzt, die
Spekulationsfrist verlängert, die Grunderwerbsteuer heraufgesetzt und
die steuerlichen Bemessungsgrundlagen bei der Immobilienbewertung
erhöht worden.
Wegen dieser Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen
wäre es nach Meinung der Hypothekenbanken völlig verkehrt,
wohnungswirtschaftliche Investitionen durch falsche mietrechtliche
Weichenstellungen noch unattraktiver zu machen. Dies wäre auch
angesichts der derzeitigen Diskussion über den Ausbau der privaten
Altersvorsorge kontraproduktiv. Denn Immobilienbesitz sei für die
finanzielle Absicherung des Lebensabends besonders geeignet. Nach
einer Untersuchung der Bundesbank verfügten die privaten Haushalte
Ende 1997 über ein Immobilienvermögen von 7,1 Billionen DM, wovon rd.
3 Billionen DM auf Mietwohnungen entfallen dürften. Die durch die
beabsichtigte Mietrechtsreform entstehenden zusätzlichen
Reglementierungen würde es den privaten Eigentümern erschweren, eine
auskömmliche Rendite zu erzielen.
Schon heute sei die Anfangsrendite im Mietwohnungsbau im Vergleich
zu anderen Anlageformen mit rd. 3% relativ gering. Immer mehr
Kapitalanleger scheuten daher Engagements im Wohnungsbau. Stattdessen
würden sie in gewerbliche Immobilien, in Auslandsobjekte, in
Immobilienfonds, in Immobilien-Aktiengesellschaften und in besonders
starkem Ausmaß in Aktien und in Aktienfonds investieren. Deshalb
sollte eine Reform des Mietrechts auf möglichst wenige Eingriffe in
die Vertragsfreiheit setzen, um die Konkurrenzfähigkeit der
Immobilienanlage nicht zusätzlich zu beeinträchtigen.
Die Abkehr von der Immobilie zeigt nach Einschätzung des Verbandes
auch der dramatische Rückgang von Hypothekenzusagen und
Baugenehmigungen. Die Kreditzusagen der Hypothekenbanken für den
Neubau von Mietwohnungen und von überwiegend zur Vermietung
verwendeten Eigentumswohnungen seien bei den Hypothekenbanken in den
letzten Jahren erheblich zurückgegangen, und zwar 1996 mit 6%, 1997
mit 20%, 1998 mit 18%, 1999 mit 23% jeweils gegenüber den Vorjahren
und im ersten Quartal 2000 mit weiteren 33%. Falls sich diese
Entwicklung fortsetzen sollte, könnte es künftig zu Engpässen bei der
Wohnungsversorgung kommen. Ein im Bürgerlichen Gesetzbuch geregeltes,
verschärftes Mietrecht wäre jedoch nicht in der Lage, rasch und
flexibel auf eine neue Wohnungsknappheit zu reagieren.
Aus diesen Gründen sei vor allem die vorgesehene Senkung  der
Kappungsgrenze von 30% auf 20 % bedenklich. Mieterhöhungen, die
aufgrund der Vergleichsmiete gerechtfertigt seien, ließen sich bei
finanzschwachen Mietern durch das Wohngeld auffangen. Außerdem würde
durch die Verringerung der Kappungsgrenze die  Überführung von
Sozialwohnungen, bei denen die öffentlichen Bindungen wegfielen, in
den freien Mietwohnungsmarkt erschwert. Nach der Konzeption der
staatlichen Wohnungsbauförderung entfallen mit der ordentlichen
Tilgung öffentlicher Baudarlehen die Bindungen ohne
Nachwirkungsfrist.
Die Kürzung der Modernisierungsumlage lehnen die Hypothekenbanken
ab. Denn es sei nicht auszuschließen, dass die zur Zeit niedrigen
Zinsen eines Tages wieder auf das langjährige Durchschnittsniveau von
über 8 % steigen. Die Modernisierungsumlage sollte als wichtiges
Instrument zur Verbesserung des Wohnungsbestandes nicht eingeschränkt
werden.
Auch sollten die Kündigungsfristen nicht einseitig zu Lasten der
Vermieter verkürzt und der Kündigungsschutz bei Zeitmietverträgen
nicht ausgeweitet werden. Beides würde die Abwanderung von Investoren
zu  fungibleren Kapitalanlagen beschleunigen. Der Ausschluss von
Mieterhöhungen bei gestiegenen Kapitalkosten sollte unterbleiben. Das
Zinsrisiko würde damit  nämlich einseitig auf die Vermieter
verlagert.
Statistik Nr. 13 
Übersicht: AKTIV- und PASSIVGESCHÄFT der HYPOTHEKENBANKEN1
APRIL   APRIL    +/-    JAN.-APR. JAN.-APR.  +/-
in Mio. EURO       1999    2000    in %     1999      2000     in %
NEUZUSAGEN 
insgesamt        20.092  11.850  -41,00%  88.081   53.568   -39,20%
Zusagen für 
HYPOTHEKAR-
KREDITE           4.262   3.097  -27,30%  18.073   12.436   -31,20%
(einschl. 1b/1c Kredite)
davon für:
Wohnungsneubau    1.362     618  -54,60%   3.304    2.172   -34,30%
Kauf, 
Modernisierung u.
Ablösungen        1.324    1.015 -23,30%   8.466    4.894   -42,20%
gewerbliche 
Beleihungen       1.576    1.464  -7,10%   6.303    5.370   -14,80%
davon: 
Beleihungen in 
EU- und 
EWR-Staaten         686      621  -9,50%   2.532   2.473     -2,30%
Ausgezahlte 
HYPOTHEKARKREDITE 
insges. (einschl. 
1b/1c Darl.)      4.438    2.877 -35,20%  16.388  11.389    -30,50%
Zusagen im 
STAATSKREDIT-
GESCHÄFT         15.830    8.753 -44,70%  70.008  41.132    -41,20%
(ohne 1b/1c Kredite)
davon an:
inländische öffentliche
Haushalte 2)      4.041    3.762 -6,90%   20.034  12.835    -35,90%
Sonstige 
Staatskredite 3) 
                 11.789    4.991 -57,70%  49.974  28.297    -43,40%
Auszahlungen im 
STAATSKREDIT-
GESCHÄFT         14.632    7.922 -45,90%  68.664  43.185    -37,10%
insges. (ohne 1b/1c Kredite)
Schuldverschreibungsabsatz
insgesamt 4)     22.776   21.073  -7,50%  96.507  71.297    -26,10%
Hypotheken-
Pfandbriefe       4.172    5.316  27,40%  14.724  15.296      3,90%
öffentliche 
Pfandbriefe      11.607   11.835   2,00%  65.194  40.682    -37,60%
nicht deckungs-
pflichtige
Papiere           6.997    3.922 -43,90%  16.589  15.319     -7,70%
Bestand/Umlauf
in Mio. EURO                       30.04.1999    30.04.2000
NEUZUSAGEN insgesamt                  745.841    816.889
Zusagen für HYPOTHEKAR-
KREDITE                               309.372    328.157
(einschl. 1b/1c Kredite)
davon für:
Wohnungsneubau                         80.700     80.444
Kauf, Modernisierung 
u. Ablösungen                         125.413    135.851
gewerbliche Beleihungen               103.259    111.862
davon: Beleihungen in 
EU- und EWR-Staaten                    10.921     17.643
Ausgezahlte 
HYPOTHEKARKREDITE             
insges. (einschl. 1b/1c Darl.)
Zusagen im STAATSKREDIT-              436.469    488.732
GESCHÄFT                      
(ohne 1b/1c Kredite)
davon an:
inländische öffentliche               244.119    253.154
Haushalte 2)
sonstige Staatskredite 3)             192.350    235.578
Auszahlungen im STAATSKREDITGESCHÄFT
insges. (ohne 1b/1c Kredite)
Schuldverschreibungsabsatz            652.264    717.704
insgesamt 4)
Hypothekenpfandbriefe                 181.008    188.011
öffentliche Pfandbriefe               410.404    462.996
nicht deckungspflichtige Papiere       60.852     66.697
1) Mitgliedsinstitute des VdH
2) Bund, Länder und Gemeinden
3) Öffentl. Unternehmen sowie kommunalverbürgte Darl.,
   Kommunalkredite an Kreditinst. und Ausland
4) einschl. Namensschuldverschreibungen

Rückfragen bitte an:

Franz-Josef Arndt
Tel: +49 22895902-46
E-Mail: arndt@hypverband.de
Jens Tolckmitt
Tel: +49 22895902-62
E-Mail: tolckmitt@hypverband.de

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