Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
vdp-Präsident Bettink: "Europa steht zur besonderen Sicherheit des Pfandbriefs"
Berlin (ots)
- Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission trägt wichtigen Anliegen der deutschen Pfandbriefbanken Rechnung - Noch Nachbesserungsbedarf
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt den von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur Umsetzung der neuen weltweiten Eigenkapitalvorschriften grundsätzlich, sieht aber bei einigen für den Pfandbrief wichtigen Fragen noch Nachbesserungsbedarf. "Die unmittelbar den Pfandbrief betreffenden Passagen des Brüsseler Regulierungsentwurfs werden der besonderen Sicherheit von Pfandbriefen und anderen Covered Bonds weitgehend gerecht", kommentierte Jan Bettink, Präsident des vdp, den am 20. Juli 2011 veröffentlichten Entwurf der Richtlinie CRD IV, mit der die neuen, weltweiten Vorschriften zum Eigenkapital von Banken ("Basel III") in europäisches Recht umgesetzt werden sollen. Erfreulich sei insbesondere, dass bei der Frage, mit wie viel Eigenkapital Banken ihre Pfandbrief-Investments unterlegen müssen, die Risikogewichtung des Pfandbriefs erstmals unabhängig von der Bonität des Emittenten betrachtet werde. Das habe der Verband seit Jahren gefordert.
Die zuletzt in die Diskussion gebrachte Abschaffung des so genannten Sitzstaatsprinzips, welche das Risikogewicht von Bankschuldverschreibungen und damit auch von Pfandbriefen eng an das des Heimatlandes der jeweiligen Bank knüpfte, hätte das Eigenkapitalerfordernis für Pfandbrief-Investments im Ergebnis verdoppelt. Dass dies nach Intervention der deutschen Delegation verhindert werden konnte, sei "ein wichtiges Zeichen der institutionellen Unterstützung des Pfandbriefs in Europa", so Bettink. Die diskutierten Verschärfungen bei der Eigenkapitalunterlegung grundpfandrechtlich besicherter Darlehen für gewerblich genutzte Immobilien konnten ebenfalls abgewendet werden.
Fortschritte sieht der vdp auch bei der Anerkennung von Pfandbriefen als hoch liquide Anlageinstrumente für den Liquiditätspuffer, den alle Banken künftig vorhalten müssen. So ist es nach Einschätzung des vdp nicht mehr ausgeschlossen, dass nach den von der europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA noch zu entwickelnden Kriterien auch Pfandbriefe in die höchstmögliche Kategorie für Wertpapiere eingruppiert werden könnten. Allerdings sehen die deutschen Pfandbriefbanken den so genannten "Abflussfaktor" nach wie vor kritisch. Er unterstellt, dass einer Bank die Anschlussfinanzierung für fällig werdende Pfandbriefe durch die Emission neuer Pfandbriefe im Krisenfall nicht möglich ist. Die jüngere Vergangenheit hat aber anschaulich das Gegenteil unter Beweis gestellt.
Mit Blick auf das pfandbriefbasierte Geschäft sollte der Entwurf nach Ansicht des vdp auch an einigen anderen Stellen noch nachgebessert werden. So sieht er die Einführung einer Verschuldungsgrenze ab 2018 vor. Sollte diese so genannte Leverage Ratio - wie derzeit in Aussicht gestellt - als verpflichtend einzuhaltende aufsichtliche Kennzahl eingeführt werden, wäre das traditionell konservative Deckungsgeschäft der Pfandbriefbanken gefährdet, insbesondere die grundsätzlich kreditrisikoarme und deshalb niedrigmargige Staatsfinanzierung. "Das wäre zugleich eine schlechte Nachricht für die öffentlichen Hände, weil die deutschen Pfandbriefbanken erheblich zur Finanzierung insbesondere von deutschen Kommunen beitragen", erklärte Bettink. Der vdp setze sich deshalb weiter für die Einführung der Leverage Ratio als reiner Beobachtungskennziffer ein. Er hoffe dabei auf die bis 2017 vorgesehene Auswirkungsstudie, welche die Folgen einer bindenden Leverage Ratio unter anderem auf diese Geschäfte untersuchen werde. Ein frühzeitiges Signal aus der Politik, das den vdp-Mitgliedsinstituten Planungssicherheit gebe, sei ebenfalls wichtig.
"Den Pfandbrief und das auf ihm basierende Geschäft auf europäischer Ebene angemessen zu regulieren sollte weiter eine Priorität der deutschen Vertreter in Brüssel sein", so Bettink abschließend.
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