Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Eröffnung der neuen VDH-Verbandsgeschäftsstelle in Berlin
Berlin (ots)
Der Verband deutscher Hypothekenbanken (VdH) hat am 17. Mai 2001 in Anwesenheit von Jochen Sanio, Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, sowie zahlreichen geladenen Gästen aus Politik und Wirtschaft sein neues Verbandsgebäude in Berlin-Mitte eingeweiht. Die neuen Räumlichkeiten in der Georgenstraße sind Teil der von Professor Oswald Mathias Ungers entworfenen Dorotheenhöfe. Die in unmittelbarer Nachbarschaft zu Parlament und Regierung gelegenen Geschäftsräume böten - so der Vorsitzende des Verbandes Dr. Karsten von Köller in seiner Begrüßungsansprache - eine ideale Ausgangslage für die erfolgreiche Lobbyarbeit des VdH.
Im Rahmen einer akademischen Stunde sprach Sanio über den besonderen aufsichtsrechtlichen Rahmen des Hypothekenbankengeschäfts. Vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle zum Hypothekenbankgesetz betonte er, dass das Hauptziel des Gesetzes die Gewährleistung der höchstmöglichen Sicherheit der Pfandbriefgläubiger sei und bleiben müsse. Diese Ziel - so Sanio weiter - ließe sich vor allem durch drei konstituierende Merkmale sichern; die Ausrichtung auf generell risikoarme Geschäfte, stringente Regelungen über die Werthaltigkeit der Deckungswerte sowie permanente, intensive Kontrollen.
Sanio hob hervor, dass seit Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes die grundlegenden gesetzlichen Regelungen über den Beleihungswert unangetastet geblieben wären, was dafür spreche, dass sich diese bewährt hätten. Solange das HBG als allgemeines Organisationsgesetz das Spezialbankprinzip normiere, sei die risikoreduzierte Geschäftskreisbeschränkung konstituierend, denn so Sanio: "Wer die Privilegien des Hypothekenbankgesetzes in Anspruch nehmen will" - sprich die Emission von Pfandbriefen - "muss auch dessen Fesseln tragen".
Mit der um die Jahreswende vorgestellten Einigung über ein Modell zur Messung und bankaufsichtlichen Regulierung von Zinsänderungsrisiken im Hypothekenbankenbereich habe das Aufsichtsamt einen entscheidenden Beitrag zur Regulierung von Zinsänderungsrisiken geleistet. Das als "Ampelverfahren" titulierte Modell sei beispielhaft, um das Vertrauen der Kapitalmärkte in die Solidität der Hypothekenbanken und deren Aufsicht zu festigen. Zu erwarten sei noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung zur Indeckungnahme von Derivaten. Neben die Nominaldeckung solle eine barwertige Deckung treten.
In seiner Replik sprach sich Karsten von Köller für neue Wege in der Hypothekenbankenaufsicht aus. Anlässlich des rapiden Strukturwandels benötigten die Hypothekenbanken einen flexiblen Rahmen. Dem könne z.B. eine Generalklausel Rechnung tragen, in der beispielhaft die wesentlichen Geschäftsfelder aufgeführt würden, auf denen sich die Hypothekenbanken bewegen dürften. Dabei solle man sich an den Kernkompetenzen der Hypothekenbanken orientieren. Diese seien der Immobilien- und Staatskredit einschließlich der Nutzung des damit verbundenen Know-Hows als separater Dienstleistung sowie kapitalmarktbezogene Transaktionen.
Von Köller machte deutlich, dass es den Hypothekenbanken bei dieser Forderung nicht um einen Vorstoß ins allgemeine Bankgeschäft ginge. Die Sicherung der hohen Qualität des Pfandbriefes habe absolute Priorität. Deshalb sollten auch die im Rahmen der Kernkompetenzen zulässigen Geschäfte, die durch Pfandbriefe refinanziert werden, dem Grundsatz der Risikoarmut entsprechen. Darüber hinaus wolle man aber in den Kernbereichen Immobilien- und Staatskredit eine weitgehende Abdeckung der Wertschöpfungskette.
Mit dem von ihm skizzierten Modell der "Immobilien- und Pfandbriefbank" ließen sich die Ertragspotenziale der Hypothekenbanken wesentlich erweitern. Insbesondere ließen sich zusätzlich Erträge erzielen, die nicht an das Eigenkapital gebunden seien. Auch trage die damit einhergehende Risikodiversifizierung sowie die Förderung der notwendigen Professionalisierung und Innovation in den genannten Geschäftsfeldern im Sinne der Bankenaufsicht zur Solidität einer Hypothekenbank bei. Von Köller wies schließlich auch darauf hin, dass das Modell die Wettbewerbsposition der Hypothekenbanken gegenüber den Landesbanken verbessere, die zwar auch Pfandbriefe ausgeben dürften, aber nicht den gleichen Geschäftsbeschränkungen unterlägen. Mit Blick auf die anstehende Umstrukturierung und möglicherweise Privatisierung der Landesbanken würde es diesen zudem erleichtert, ihre Hypothekengeschäft auf eine privatrechtlich organisierte Tochter auszulagern.
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