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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Novellierung des Hypothekenbankgesetzes

Bonn (ots)

Der Verband deutscher Hypothekenbanken begrüßt den
mit dem 4. FinMFöG vorgelegten Diskussionsentwurf zur Novellierung
des HBG. Die Novelle enthalte bedeutende Verbesserungen der
Rahmendaten, die es den Hypothekenbanken erlauben würden, ihre
Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, neue Wachstumspotentiale zu
erschließen sowie ihre Kernkompetenzen auszubauen.
1. Regionale Ausweitung des Geschäftskreises
Künftig dürften die Hypothekenbanken, die in ihrer Kreditvergabe
bisher im Wesentlichen auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraumes beschränkt seien,
Staatskredite in die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und die
Schweiz vergeben. Außer an die Zentralregierung könnten die Kredite
auch an die jeweiligen Regionalregierungen und Gebietskörperschaften
ausgereicht werden. Darüber hinaus sei die vorgesehene Ausweitung der
Geschäftsmöglichkeiten auf die Zentralregierungen der
Mitteleuropäischen OECD-Länder Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn
zu begrüßen. Da die vorgenannten Staatskredite durch Pfandbriefe
refinanziert werden dürften, wären diese Geschäfte für
Hypothekenbanken unter Ertragsgesichtspunkten interessant.
Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der Verband
weiterhin die Ausweitung der Immobilienfinanzierungen auf die
genannten außereuropäischen Länder. Leider sei der Gesetzgeber nicht
dem Petitum des Verbandes gefolgt, dieses Geschäft ebenfalls durch
Pfandbriefe refinanzieren zu können. Angesichts der gewachsenen
transparenten Strukturen und der stabilen rechtlichen
Rahmenbedingungen wäre dies wünschenswert gewesen. Die gefundene
Regelung erschwere die Erschließung des Geschäftspotentials und
vermindere wegen der höheren Refinanzierungskosten die in diesen
Märkten ansonsten erzielbaren Margen.
Nach Einschätzung des Hypothekenbankverbandes bieten die neuen
Geschäftsmöglichkeiten auch die Möglichkeit einer Portfolio- und
Ertragsdiversifizierung. Diese komme der Sicherheit des Pfandbriefs
zugute.
Zufrieden zeigte sich der Verband auch mit der Ausweitung der
zulässigen Dienstleistungen rund um die Immobilien- und die
Staatsfinanzierung. Dadurch könnten die Hypothekenbanken ihr
spezielles Know-how auch in diesem Bereich ertragssteigernd nutzen.
2. Erhöhung der Sicherheitsstandards der Pfandbriefdeckung
Der Verband begrüßte in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass im
Rahmen der bevorstehenden Novellierung des HBG das Derivatgeschäft
der Hypothekenbanken erstmals auf eine explizite rechtliche Grundlage
gestellt wird. Daneben werde auch die Indeckungnahme von Derivaten
ermöglicht. Die Qualität des Pfandbriefs werde von den getroffenen
Regelungen nachhaltig gestärkt.
Mit Blick auf die Zulässigkeit sollen Hypothekenbanken nach
Auskunft des VDH zukünftig sämtliche Derivatgeschäfte nach § 1 Abs.
11 Satz 4 Nr. 1 - 4 Kreditwesengesetz erlaubt sein, sofern diese mit
den Hauptgeschäften einer Hypothekenbank in Einklang stehen.
Ausgeschlossen seien jedoch das Eingehen von Risiken aus offenen
Stillhalterpositionen und vergleichbare Risiken.
Wichtig sei es, so der Verband, dass die gefundenen Regelungen
jetzt möglichst rasch in Kraft treten könnten.
Georgenstr. 21
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 2 09 15 - 1 00
Fax: (0 30) 2 09 15 - 1 01
http://www.hypverband.de
Pressearbeit:
Franz-Josef Arndt, Tel.: (0 30) 2 09 15 - 3 10
E-Mail:  arndt@hypverband.de
Dr. Helga Bender, Tel.: (0 30) 2 09 15 - 3 30
E-Mail:  bender@hypverband.de

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