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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Hypothekenbanken setzen mit Modernisierung der Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe neue Maßstäbe

Berlin (ots)

Die im Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH)
zusammengeschlossenen Pfandbriefemittenten haben sich darauf
geeinigt, die Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe zu
modernisieren. So soll das Mindestvolumen ihrer Jumbo-Pfandbriefe von
500 Mill. auf 1 Mrd. EUR angehoben werden. Einen entsprechenden
Beschluss fasste heute der Vorstand des VDH. Mit der Modernisierung
der Mindeststandards setzen die Hypothekenbanken neue Maßstäbe am
Markt für Covered Bonds und legen den Grundstein für die Fortsetzung
der Erfolgsstory des Jumbo-Pfandbriefs.
Die neuen Mindeststandards sehen vor, dass das Mindestvolumen bei
der Erstemission 750 Mill. EUR beträgt. Innerhalb von 180
Kalendertagen muss der Emittent die Emission auf mindestens 1 Mrd.
EUR aufstocken. Damit bleibt auch kleineren Instituten der Zugang zum
hochliquiden Segment des Pfandbriefmarktes erhalten.
Darüber hinaus werden die vereinzelt vorkommenden Rückkäufe von
Jumbo-Pfandbriefen in die Mindeststandards aufgenommen und strengen
Transparenzanforderungen unterworfen. Der Begriff Rückkauf bezieht
sich dabei nicht auf die übliche Marktpflege, sondern auf den
Rückkauf von Jumbo-Pfandbriefen zum Zwecke der Tilgung oder
Treuhänderverwahrung.
Voraussetzung für einen Rückkauf zum Zwecke der Tilgung oder
Treuhänderverwahrung ist, dass das im Markt verbleibende
Emissionsvolumen zu keiner Zeit die Marke von 1 Mrd. EUR
unterschreitet. Dadurch wird der Status von Jumbo-Pfandbriefen als
hochliquides Anlagesegment gesichert. Um ein opportunistisches
Emittentenverhalten zu verhindern, darf nach einem durchgeführten
Rückkauf die entsprechende Emission 1 Jahr lang nicht aufgestockt
werden.
Wird eine der in den Mindeststandards festgelegten Regeln nicht
eingehalten, verliert die betreffende Emission die Eigenschaft eines
Jumbo-Pfandbriefs. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem Inkrafttreten der
neuen Mindeststandards emittiert wurden und ein Volumen von unter 1
Mrd. EUR aufweisen, behalten ihren Jumbo-Status, sofern alle anderen
Anforderungen erfüllt werden.
Die Hypothekenbanken befinden sich derzeit in Gesprächen mit den
öffentlich-rechtlichen Emittenten von Jumbo-Pfandbriefen mit dem
Ziel, die Ausweitung der neuen Mindeststandards auf alle Jumbo-
Pfandbrief-Emittenten zu erreichen. Zudem bedarf die Änderung noch
einer Abstimmung mit dem Bundeskartellamt.
Seit der Begebung des ersten Jumbo-Pfandbriefs im Jahre 1995 haben
sich die Finanzmärkte rasant entwickelt. Nicht zuletzt die Euro-
Einführung hat die Märkte zusammenwachsen lassen und sie
internationaler gemacht. Für den Jumbo-Pfandbrief bedeutete dies eine
spürbare Ausweitung des Investoren-Spektrums, die in ihrem Ausmaß
erst durch die Mindeststandards ermöglicht wurde. Im Laufe der Zeit
haben sich aber auch die Ansprüche der Investoren erhöht. Mit der
Anpassung der Mindeststandards tragen die deutschen Hypothekenbanken
den geänderten Anforderungen Rechnung. Den Investoren wird damit ein
hohes Maß an Transparenz und ein investorenfreundliches
Emissionsverhalten der deutschen Hypothekenbanken gewährleistet.
Mindeststandards von Jumbo Pfandbriefen
1. Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. EUR.
Bei der Erstemission muss das Volumen mindestens 750 Mio EUR
betragen.  Der Emittent ist verpflichtet, das ausstehende
Emissionsvolumen innerhalb von 180 Kalendertagen nach der
Erstemission auf mindestens 1 Mrd. EUR zu erhöhen.
2. Die nachträgliche Umschreibung auf den Namen eines Anlegers
(Vinkulierung) ist unzulässig. Der Rückkauf zum Zwecke der Tilgung
oder der Treuhänderverwahrung ist zulässig, sofern das ausstehende
Emissionsvolumen von 1 Mrd. EUR zu keiner Zeit unterschritten wird.
Der Emittent muss den Rückkauf, dessen geplantes Volumen und die für
den Rückkauf vorgesehene Emission mindestens 3 Bankarbeitstage im
Voraus öffentlich ankündigen und sicherstellen, dass eine umfassende
Transparenz am Markt gegeben ist. Nach einem Rückkauf ist die
Aufstockung einer betroffenen Emission vor Ablauf eines Jahres
unzulässig.
3. Nur festverzinsliche, endfällige Pfandbriefe mit jährlich
nachträglicher Zinszahlung (sogenanntes Straight Bond-Format) dürfen
als Jumbo-Pfandbriefe angeboten werden.
4. Für jeden Jumbo-Pfandbrief muss es mindestens drei Market
Maker geben, die sich verpflichten, zu den üblichen Handelszeiten
simultan Geld- und Briefkurse (Zwei-Wege-Kurse) für Abschlüsse bis zu
15 Mio EUR zu quotieren. Die Funktion eines Market Makers kann auch
von dem Emissionshaus selbst wahrgenommen werden. Die Market Maker
übernehmen die Kursstellung, solange genügend umlaufendes Volumen für
einen liquiden Markt in dem Jumbo-Pfandbrief vorhanden ist.
5. Jumbo-Pfandbriefe sind unverzüglich nach Begebung, spätestens
jedoch 30 Kalendertage nach dem Valutierungstag, an einem
organisierten Markt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen.
6. Sollte eine der in den vorgenannten Ziffern enthaltenen
Regelungen nicht eingehalten werden, verliert die Emission die
Eigenschaft als Jumbo-Pfandbrief. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem
Inkrafttreten der neuen Mindeststandards begeben wurden und ein
Volumen von unter 1 Mrd. EUR aufweisen, behalten abweichend von
Ziffer 1 den Status eines Jumbos, sofern die anderen in den
vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen eingehalten werden.
Empfehlungen:
1. Ein Emissionshaus soll bei der Emission eines Jumbo-Pfandbriefs
die Market-Maker verpflichten, bei der Quotierung von
Zwei-Wege-Kursen die nachfolgende Spanne zwischen Geld-und Briefseite
nicht zu überschreiten:
Restlaufzeit bis einschließlich 4 Jahre 5 Cents über 4 bis
einschließlich 6 Jahre 6 Cents über 6 bis einschließlich 8 Jahre 8
Cents über 8 bis einschließlich 15 Jahre 10 Cents über 15 bis
einschließlich 20 Jahre 15 Cents über 20 Jahre 20 Cents. Die zu
quotierende maximale Spanne zwischen Geld- und Briefseite wird
entsprechend der Restlaufzeit einer Emission angepaßt.
2. Im Falle der Aufstockung eines Jumbo-Pfandbriefs soll der
Aufstockungsbetrag 125 Mio EUR je Aufstockung nicht unterschreiten.
3. Bei Aufstockungen und Neuemissionen sollten zwischen Pricing
und Valutatag maximal 5 Bankarbeitstage liegen.

Pressekontakt:

Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.
Georgenstr. 21, 10117 Berlin
Bereich Kommunikation
Pressesprecherin: Dr. Helga Bender
Tel. 030 20915-312
E-Mail: bender@hypverband.de
Sascha Kullig
Bereich Kapitalmarkt
Tel. 030 20915-350
E-Mail: kullig@hypverband.de

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