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Barwertverordnung für Hypothekenbanken in Kraft getreten

Berlin (ots)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
(BaFin) hat am 19. Dezember 2003 im Einvernehmen mit dem Ministerium
der Justiz die "Verordnung über die Sicherstellung der jederzeitigen
Deckung von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen
nach dem Barwert und dessen Berechnung bei Hypothekenbanken"
(Hypothekenpfandbrief-Barwertverordnung) erlassen. In dieser
Rechtsverordnung, die am 24. Dezember im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht wurde, werden die aufsichtlichen Anforderungen an die
barwertige Deckungsrechnung der Hypothekenbanken detailliert, die
diesen Instituten seit der Novelle des Hypothekenbankgesetzes vom
Juli 2002 obliegen.
Im Kern geht es in der Verordnung darum, die Deckungsmassen für
Pfandbriefe scharfen Zins- und Währungssstressszenarien zu
unterwerfen, um die gesetzlich vorgeschriebene jederzeitige Deckung
der Pfandbriefe auch barwertig sicherzustellen. Die Barwertverordnung
gewährt den Hypothekenbanken eine Übergangsfrist bis Ende April 2004,
um die Anforderungen der Verordnung in ihren IT- Infrastrukturen
umzusetzen.
Mit der Einführung der barwertigen Deckungsrechnung wurde die
anerkannte Bonität des Pfandbriefs weiter gestärkt.  Dies gilt
insbesondere für den - bis heute nie eingetretenen - Fall der
Insolvenz des Pfandbriefemittenten. Nunmehr wird durch die
Berücksichtigung von Zins- und Währungsstressszenarien in der
Rechtsverordnung ein zusätzlicher Sicherheitspuffer implementiert.
Die Ratingagentur Moody's sieht dadurch den Gläubigerschutz von
Pfandbriefen so wesentlich verbessert, dass sie im April 2003
ankündigte, nach der Einführung der nun erlassenen Regelungen
erstmals Mindestratings für Hypothekenpfandbriefe von Aa3 und
Öffentliche Pfandbriefe von Aa2 einzuführen.
Im November wurde von dieser Agentur im Zusammenhang mit der
laufenden Novelle des Hypothekenbankgesetzes, worin weitere
insolvenzrechtliche Verbesserungen der Pfandbriefgläubiger vorgesehen
sind, die Anhebung dieser Mindestratings auf Aa2 und Aa1 in Aussicht
gestellt.
Nach der Implementierung der Barwertverordnung durch die Institute
und der im Laufe des ersten Quartals erwarteten Verabschiedung der
aktuellen Novelle des Hypothekenbankgesetzes erwarten Marktteilnehmer
deswegen die Vergabe von Mindestratings in Höhe von Aa2 für
Hypothekenpfandbriefe und Aa1 für Öffentliche Pfandbriefe durch
Moody's.

Pressekontakt:

Christian Walburg,
Tel.: 030 20915-340
E-Mail: walburg@hypverband.de

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