All Stories
Follow
Subscribe to Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Modernisierte Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe treten in Kraft

Berlin (ots)

Die modernisierten Mindeststandards für die
Emission von Jumbo-Pfandbriefen treten mit sofortiger Wirkung in
Kraft, nachdem das Bundeskartellamt keine Einwände geltend gemacht
hat. Damit tragen die Jumbo-Pfandbriefemittenten den erhöhten
Liquiditäts- und Transparenzanforderungen institutioneller Investoren
Rechnung.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten die Hypothekenbanken die
Modernisierung der Mindeststandards initiiert und die Änderungen
gemeinsam mit den im Verband öffentlicher Banken Deutschlands
zusammengeschlossenen Emittenten beim Bundeskartellamt angemeldet.
Die neuen Standards sehen vor, dass das Mindestvolumen eines
Jumbo-Pfandbriefs bei der Erstemission 750 Mio. EUR - statt bisher
500 Mio. EUR - beträgt. Innerhalb von 180 Kalendertagen muss der
Emittent die Emission auf mindestens 1 Mrd. EUR aufstocken. Auf diese
Weise bleibt auch kleineren Instituten der Zugang zum hochliquiden
Segment des Pfandbriefmarktes erhalten.
Darüber hinaus sind Rückkäufe von Jumbo-Pfandbriefen in die
Mindeststandards aufgenommen und strengen Transparenzanforderungen
unterworfen worden. Der Begriff Rückkauf bezieht sich dabei nicht auf
die übliche Marktpflege, sondern auf den Rückkauf von
Jumbo-Pfandbriefen zum Zwecke der Tilgung oder Treuhänderverwahrung.
Voraussetzung für einen Rückkauf zum Zwecke der Tilgung oder
Treuhänderverwahrung ist, dass das im Markt verbleibende
Emissionsvolumen zu keiner Zeit 1 Mrd. EUR unterschreitet. Dadurch
wird der Status von Jumbo-Pfandbriefen als hochliquides Anlagesegment
gesichert. Um opportunistisches Emittentenverhalten zu verhindern,
darf nach einem durchgeführten Rückkauf die entsprechende Emission
ein Jahr lang nicht aufgestockt werden.
Wird eine der in den Mindeststandards festgelegten Regeln nicht
eingehalten, verliert die betreffende Emission die Eigenschaft eines
Jumbo-Pfandbriefs. Jumbo-Pfandbriefe, die vor dem Inkrafttreten der
neuen Mindeststandards emittiert wurden und ein Volumen von weniger
als 1 Mrd. EUR aufweisen, behalten ihren Jumbo-Status, sofern alle
anderen Anforderungen erfüllt werden.
Hintergrundinformation:
Der Jumbo-Pfandbriefmarkt ist das Segment für hochliquide
Pfandbriefe. Seit seiner Geburtsstunde im Mai 1995 ist der
Jumbo-Pfandbrief dank der kontinuierlichen Produktverbesserungen zum
"Exportschlager" und einem der Aushängeschilder des Finanzplatzes
Deutschland avanciert. Im 9. Jahr stellen Jumbo-Pfandbriefe mit einem
ausstehenden Volumen von 410 Mrd. Euro  knapp 40 % aller ausstehenden
Pfandbriefe. Die privaten Hypothekenbanken sind die führenden
Emittenten in diesem Segment. Mit 262 Mrd. Euro Öffentlichen
Pfandbriefen und 73 Mrd. Euro Hypothekenpfandbriefen im Jumbo-Format
stellen sie gut vier Fünftel (81,4 %) des Gesamtvolumens im
Jumbo-Pfandbriefmarkt.

Pressekontakt:

Dr. Helga Bender
Pressesprecherin
Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.
Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender@hypverband.de

Original content of: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V., transmitted by news aktuell

More stories: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
More stories: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
  • 26.04.2004 – 12:04

    Immobilie und Altersvorsorge

    Berlin (ots) - Vor dem unmittelbar bevorstehenden Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Alterseinkünftegesetz appelliert Dr. Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Hypothekenbanken, Berlin, noch einmal an die Politik, die Immobilie als gleichberichtigtes Anlagegut in die aktuelle Reform der privaten und betrieblichen Altersvorsorge einzubeziehen. "Warum sollten Tilgungsleistungen oder die Ablösung einer Hypothek, die zur Finanzierung ...

  • 08.04.2004 – 13:33

    HBG-Novelle 2003/2004 tritt am 9. April 2004 in Kraft

    Berlin (ots) - Die Novelle des Hypothekenbankgesetzes ist heute, am Donnerstag, 8. April 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2004 I 504 - 507) und tritt damit morgen, Freitag, 9. April, in Kraft. Mit der Gesetzesänderung behauptet das Hypothekenbankgesetz seine führende Position unter den europäischen Covered Bond-Gesetzgebungen. Zugleich wird die Benchmark-Position des Pfandbriefes, eines ...