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Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

VDH-Pfandbriefausschuss spricht sich für Aufstockungen von vor dem 1. März 2001 emittierten Jumbo-Pfandbriefen aus

Berlin (ots)

Um steuerinduzierten Verzerrungen am
Jumbo-Pfandbriefmarkt entgegenzutreten, hat der Pfandbriefausschuss
des Verbandes deutscher Hypothekenbanken e.V. (VDH) folgende
Erklärung abgegeben:
"Der Pfandbriefausschuss des Verbandes deutscher Hypothekenbanken
spricht sich dafür aus, zur Sicherung der Liquidität von
Jumbo-Pfandbriefen auch solche Jumbo-Pfandbriefe aufzustocken, die
vor dem 1. März 2001 emittiert wurden.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der EU-Zinsrichtlinie am 1.
Juli 2005 haben sich in den vergangenen Tagen einige
Jumbo-Pfandbriefe deutlich verteuert. Dies ist offensichtlich auf
steuerlich motivierte Gründe zurückzuführen, da Emissionen die vor
dem 1. März 2001 emittiert und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr
aufgestockt wurden Bestandsschutz hinsichtlich der EU-Zinsrichtlinie
genießen. Infolgedessen soll es in einzelnen Fällen zu einer
Einschränkung der Liquidität gekommen sein.
Ein wesentliches Merkmal des Jumbo-Pfandbriefmarktes ist seine
hohe Liquidität. Um diese Liquidität zu sichern, sehen die
Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe zwingend ein
Mindestemissionsvolumen von 1 Mrd. Euro und das Market-Making von
mindestens 3 Market Makern vor.
Für die im VDH zusammengeschlossenen Hypothekenbanken sind
Liquidität und ein funktionierendes Market Making von großer
Bedeutung. Daher ist der Pfandbriefausschuss des VDH der Auffassung,
dass in solchen Fällen in denen aufgrund der oben beschriebenen
Sachlage eine Einschränkung der Liquidität eines Jumbo-Pfandbriefs
droht, eine Aufstockung durchgeführt werden sollte; auch wenn dadurch
die vor dem 1. März 2001 emittierten Jumbos "infiziert" und unter die
EU-Zinsrichtlinie fallen werden.
Eine Aufstockung von solchen Jumbo-Pfandbriefen steht im Einklang
mit der EU-Zinsrichtlinie, wie ein vom VDH im Jahr 2002 in Auftrag
gegebenes Gutachten einer renommierten Kanzlei bestätigt hat. Bereits
in der Vergangenheit haben Hypothekenbanken und andere
Pfandbriefemittenten entsprechende Aufstockungen durchgeführt."
***
Erläuterungen
Mit dieser Erklärung hat der Pfandbriefausschuss des Verbandes
deutscher Hypothekenbanken auf Verzerrungen am Jumbo-Pfandbriefmarkt
reagiert, die sich in den vergangenen Tagen ergeben haben und in
direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Zinsrichtlinie am
1. Juli dieses Jahres stehen.
Seit dem 1. Juli werden Zinserträge, die natürliche Personen mit
Wohnsitz in einem EU-Land in einem anderen EU-Land erzielen,
automatisch an die Finanzbehörden des Heimatstaates des Anlegers
gemeldet. Die EU-Länder Belgien, Luxemburg und Österreich beteiligen
sich jedoch nicht an diesem Informationsaustausch, sondern haben
stattdessen eine Quellensteuer eingeführt. Gleichzeitig haben auch
die Länder Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino
eine Quellensteuer eingeführt. Der Quellensteuerabzug auf Zinserträge
beträgt zunächst 15 %, ab dem 1. Juli 2008 dann 20 und ab dem 1. Juli
2011 35 %.
Bei der Verabschiedung der EU-Zinsrichtlinie wurde jedoch ein
Bestandsschutz gewährt: Anleihen, die vor dem 1. März 2001 emittiert
und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden, fallen
nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie, d.h. bei
Zinserträgen aus diesen Anleihen erfolgt kein Informationsaustausch
bzw. Quellensteuerabzug. Werden aber diese Anleihen zu einem späteren
Zeitpunkt aufgestockt, kommt es zu einer "Infizierung" der gesamten
Anleihe, d.h. die Anleihen verlieren ihren Bestandsschutz. Nachdem
der Bund am 17. Juni dieses Jahres die Aufstockung sämtlicher vor dem
1. März 2001 emittierter Bundesanleihen und damit deren "Infizierung"
bekannt gegeben hatte, war es zu einer deutlichen Verteuerung bei
Jumbo-Pfandbriefen gekommen, die vor dem 1. März 2001 emittiert und
nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden.
Offensichtlich haben steuerlich motivierte Investoren die
"infizierten" Bundesanleihen verkauft und "nicht-infizierte"
Jumbo-Pfandbriefe gekauft. In der Folge notierten die
"nicht-infizierten" Jumbo-Pfandbriefe deutlich teurer als
Jumbo-Pfandbriefe, die unter den Anwendungsbereich der
EU-Zinsrichtlinie fallen.

Pressekontakt:

Sascha Kullig, Tel. 030 20915-350
E-Mail: kullig@hypverband.de

Christian Walburg, Tel. 030 20915-340
E-Mail: wallburg@hypverband.de

Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.
Georgenstr. 21
10117 Berlin

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