Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
VDH-Pfandbriefausschuss spricht sich für Aufstockungen von vor dem 1. März 2001 emittierten Jumbo-Pfandbriefen aus
Berlin (ots)
Um steuerinduzierten Verzerrungen am Jumbo-Pfandbriefmarkt entgegenzutreten, hat der Pfandbriefausschuss des Verbandes deutscher Hypothekenbanken e.V. (VDH) folgende Erklärung abgegeben:
"Der Pfandbriefausschuss des Verbandes deutscher Hypothekenbanken spricht sich dafür aus, zur Sicherung der Liquidität von Jumbo-Pfandbriefen auch solche Jumbo-Pfandbriefe aufzustocken, die vor dem 1. März 2001 emittiert wurden.
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der EU-Zinsrichtlinie am 1. Juli 2005 haben sich in den vergangenen Tagen einige Jumbo-Pfandbriefe deutlich verteuert. Dies ist offensichtlich auf steuerlich motivierte Gründe zurückzuführen, da Emissionen die vor dem 1. März 2001 emittiert und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden Bestandsschutz hinsichtlich der EU-Zinsrichtlinie genießen. Infolgedessen soll es in einzelnen Fällen zu einer Einschränkung der Liquidität gekommen sein.
Ein wesentliches Merkmal des Jumbo-Pfandbriefmarktes ist seine hohe Liquidität. Um diese Liquidität zu sichern, sehen die Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe zwingend ein Mindestemissionsvolumen von 1 Mrd. Euro und das Market-Making von mindestens 3 Market Makern vor.
Für die im VDH zusammengeschlossenen Hypothekenbanken sind Liquidität und ein funktionierendes Market Making von großer Bedeutung. Daher ist der Pfandbriefausschuss des VDH der Auffassung, dass in solchen Fällen in denen aufgrund der oben beschriebenen Sachlage eine Einschränkung der Liquidität eines Jumbo-Pfandbriefs droht, eine Aufstockung durchgeführt werden sollte; auch wenn dadurch die vor dem 1. März 2001 emittierten Jumbos "infiziert" und unter die EU-Zinsrichtlinie fallen werden.
Eine Aufstockung von solchen Jumbo-Pfandbriefen steht im Einklang mit der EU-Zinsrichtlinie, wie ein vom VDH im Jahr 2002 in Auftrag gegebenes Gutachten einer renommierten Kanzlei bestätigt hat. Bereits in der Vergangenheit haben Hypothekenbanken und andere Pfandbriefemittenten entsprechende Aufstockungen durchgeführt."
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Erläuterungen
Mit dieser Erklärung hat der Pfandbriefausschuss des Verbandes deutscher Hypothekenbanken auf Verzerrungen am Jumbo-Pfandbriefmarkt reagiert, die sich in den vergangenen Tagen ergeben haben und in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Zinsrichtlinie am 1. Juli dieses Jahres stehen.
Seit dem 1. Juli werden Zinserträge, die natürliche Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land in einem anderen EU-Land erzielen, automatisch an die Finanzbehörden des Heimatstaates des Anlegers gemeldet. Die EU-Länder Belgien, Luxemburg und Österreich beteiligen sich jedoch nicht an diesem Informationsaustausch, sondern haben stattdessen eine Quellensteuer eingeführt. Gleichzeitig haben auch die Länder Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino eine Quellensteuer eingeführt. Der Quellensteuerabzug auf Zinserträge beträgt zunächst 15 %, ab dem 1. Juli 2008 dann 20 und ab dem 1. Juli 2011 35 %.
Bei der Verabschiedung der EU-Zinsrichtlinie wurde jedoch ein Bestandsschutz gewährt: Anleihen, die vor dem 1. März 2001 emittiert und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie, d.h. bei Zinserträgen aus diesen Anleihen erfolgt kein Informationsaustausch bzw. Quellensteuerabzug. Werden aber diese Anleihen zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt, kommt es zu einer "Infizierung" der gesamten Anleihe, d.h. die Anleihen verlieren ihren Bestandsschutz. Nachdem der Bund am 17. Juni dieses Jahres die Aufstockung sämtlicher vor dem 1. März 2001 emittierter Bundesanleihen und damit deren "Infizierung" bekannt gegeben hatte, war es zu einer deutlichen Verteuerung bei Jumbo-Pfandbriefen gekommen, die vor dem 1. März 2001 emittiert und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden. Offensichtlich haben steuerlich motivierte Investoren die "infizierten" Bundesanleihen verkauft und "nicht-infizierte" Jumbo-Pfandbriefe gekauft. In der Folge notierten die "nicht-infizierten" Jumbo-Pfandbriefe deutlich teurer als Jumbo-Pfandbriefe, die unter den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie fallen.
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