Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.
Gemeinsame Interessenvertretung aller Pfandbriefbanken
VDH benennt sich in vdp um
Berlin (ots)
Heute tritt das Pfandbriefgesetz als einheitlicher Gesetzesrahmen für alle Pfandbrief-Emittenten in Kraft. Zeitgleich wird sich der bisherige Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. umbenennen. Mit der Namensänderung geht eine Neuausrichtung des Verbandes einher: der jetzige vdp wird sein Dienstleistungsspektrum allen deutschen Pfandbrief-Emittenten zur Verfügung stellen.
"Der deutsche Pfandbrief ist zwar in seinem Segment Marktführer und hat sich als Exportschlager erwiesen. Zugleich wird der Wettbewerb in Europa mit pfandbriefähnlichen Produkten, so genannten Covered Bonds, härter. Vor diesem Hintergrund ist die Bündelung der Kräfte in einer einheitlichen, produktorientierten Interessenvertretung ein Gebot der Stunde", so Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Das sieht auch Thomas Happel, Abteilungspräsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so: "Ich halte es für richtig und wichtig, dass die Pfandbrief-Emittenten ihre Interessen durch einen Mund artikulieren", sagte Happel im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung.
Basierend auf seiner national wie international anerkannten Expertise in Sachen Pfandbrief und Immobilie, seiner ausgezeichneten Verbindungen und unangefochtenen Reputation im Markt wird der vdp als spezialisierter Bankenverband säulenübergreifend seine Rolle unter den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft wahrnehmen.
Ausführliche Informationen zur Idee, Zielsetzung sowie zum Leistungsspektrum des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken finden Sie im Internet unter www.pfandbrief.de.
Radio-Interviews mit Analysten zur Neuausrichtung des Verbandes finden Sie als Audio- und als Textdateien unter www.audiolink-pfandbrief.de.
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