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Neue Beleihungswertermittlungsverordnung stärkt Pfandbrief
vdp für einheitliche Beleihungswert-Definition

Berlin (ots)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat heute die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
veröffentlicht. Sie wird am 1. August 2006 in Kraft treten und die
bisher bilateral zwischen Aufsichtsbehörde und Bank abgestimmten
Wertermittlungsanweisungen ablösen.
Der Beleihungswert gehört zu den Eckpunkten der
Pfandbriefsicherheit. Er ist der vorsichtig ermittelte Wert einer
Immobilie, der nur deren nachhaltige Eigenschaften berücksichtigt.
Kredite dürfen nur bis zu 60 % des Beleihungswertes für die
Deckungsmasse von Hypotheken-Pfandbriefen (deren Umlauf per Ende
Januar 2006 bei 243,6 Mrd. Euro lag) verwendet werden. Mit der
BelWertV werden die Anforderungen an die Methodik und die
Qualifikation der Gutachter erstmals für alle Pfandbriefemittenten
einheitlich und transparent geregelt. Zugleich wird die so genannte
Kleindarlehensgrenze, die eine vereinfachte Wertermittlung bei
Wohnimmobilien ermöglicht, spürbar auf 400.000 Euro angehoben. Dies
dürfte die Attraktivität des Pfandbriefs als Refinanzierungsmittel
für Wohnungsfinanzierungen erhöhen ohne dabei die Pfandbriefqualität
zu beeinträchtigen.
Der Beleihungswert stellt keine deutsche Besonderheit dar.
Vielmehr hat er sich auch auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit
in Richtlinien und europäischen Standards etabliert. Der vdp hat sich
erfolgreich in die Diskussion um die BelWertV eingebracht und wird
sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass sie nicht nur für die
Ermittlung der Beleihungswerte zum Zwecke der Indeckungnahme von
Hypothekarkrediten Anwendung findet. "Ziel ist, dass der
Beleihungswert beispielsweise für die Privilegierung von
Hypothekarkrediten bei der Eigenkapitalunterlegung herangezogen
wird", so Louis Hagen abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Helga Bender, Tel.: 030 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de

Felix Schnellbacher, Tel.: 030 20915-380
E-Mail: schnellbacher@pfandbrief.de

Rebecca Holter, Tel. 030 20915-430
E-Mail: holter@pfandbrief.de

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