Alptraum Handyverlust
Düsseldorf - ARAG gibt nützliche Hinweise, wie man sich am Besten nach dem Verlust des vermeintlich wichtigsten Stücks verhält.
Ganze Generationen sind von den Handys erobert worden. Ganze? Nein, eine kleine Schar Tapferer versucht, sich der ständigen Erreichbarkeit zu erwehren. Für alle anderen bedeutet es den Kommunikations-GAU: der Verlust des Handys. Ganz egal, ob nun durch Schusseligkeit oder Diebstahl, im schlimmsten Fall kann es sehr teuer für den Besitzer werden.
Es sollte keine Zeit verloren werden, dem Netzbetreiber den Verlust zu melden, da der Inhaber bis zu einer, meist kostenlosen, Sperrung des Gerätes für alle entstandenen Kosten aufzukommen hat. Der Diebstahl oder auch Raub muss bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Andernfalls weigern sich die meisten Anbieter, die möglicherweise exorbitant hohen Gesprächsgebühren auf Kulanz zu übernehmen. Die Anzeige dient ausschließlich der Schadensbegrenzung, von einer nennenswerten Aufklärungsquote kann nicht die Rede sein. Der Abschied vom mobilen Gerät ist meist für immer.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder mit ein paar einfachen Mitteln größerem Schaden vorbeugen kann. Mit dem Handy sind natürlich auch die gespeicherten Daten wie Telefonnummern, persönliche Einträge, Termine etc. verloren. Daher empfiehlt sich eine regelmäßige Sicherung der Daten im Computer oder elektronischen Kalender per Infrarot-Schnittstelle (Bluetooth) oder mit Hilfe eines Datenübertragungskabels.
Die Abfrage der Geheimzahl (PIN Nummer) sollte nicht abgeschaltet werden, auch nicht, wenn es bequemer ist und man sie vermeintlich ohnehin nie braucht. Es empfiehlt sich, das Handy auch auszuschalten, wenn es länger nicht benutzt wird. Auf diese Weise vermeidet man im Vorfeld, dass der Dieb ohne Probleme mit seinem Fund' telefonieren kann.
Ein Handy besitzt ebenso wie ein Auto oder ein Fahrrad eine Seriennummer (Imei-Nummer - International Mobile Equipment Identity), die sich über die Tastenkombination *#06# herausfinden lässt. Die Nummer ist aber auch auf der Originalverpackung oder dem Garantieschein vermerkt. Wird der Verlust des Handys bei der Polizei gemeldet, muss diese 15-stellige Zahlenkombination angegeben werden.
Im Verlustfall sind die Inhaber eines Prepaid-Gerätes klar im Vorteil, da über das Kartenrestguthaben hinaus keine weiteren Kosten verursacht werden können. Allerdings ist der Kauf eines neuen Prepaid-Pakets mitunter schwierig, da nicht alle Anbieter dem Kunden ein weiteres Kartenhandy verkaufen. Der Verbraucher muss sich dann einen anderen Anbieter suchen.
ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Hausratversicherung bei einem Verlust nur dann zahlt, wenn das Handy geraubt oder beispielsweise aus einem Hotelzimmer gestohlen wurde.
Checkliste für Handybesitzer und -verlierer
- Eigene Handynummer notieren und bei Verlust anrufen - es gibt auch ehrliche Finder
- PIN-Nummer aufschreiben
- Seriennummer (Imei-Nummer) herausfinden
- Nummer der Sim-Karte notieren
- Bei Verlust Karte sofort sperren lassen
- Name und Telefonnummer des Mitarbeiters beim Netzanbieter aufschreiben
- Anzeige bei der Polizei mit Imei- und Sim-Karten-Nummer
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