ARAG gestaltet Manager-Rechtsschutz komplett neu
Umfassender Rechtsschutz für Unternehmensleiter inklusive Strafrecht-SOS-Hotline
Düsseldorf (ots)
- Einführung Drei-Produktlinie: Basis, Komfort, Premium
- Back-Up-Straf-Rechtsschutz schließt potenzielle Deckungslücke
- Neu bei Vermögensschäden: Reines Claims-Made-Prinzip
- Neu bei Streit mit dem D&O-Versicherer: Spezieller Deckungsklage-Rechtsschutz
- Manager-SOS-Soforthilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen und weitere hilfreiche Services
Unternehmenslenker stehen in der neuen Arbeitswelt vor vielen Herausforderungen - gerade auch mit Blick auf rechtliche Fragestellungen. Für diese Zielgruppe hat der ARAG Konzern nun das Rechtsschutzangebot leistungsstark ausgebaut. "Unser neuer ARAG Manager-Rechtsschutz bietet eine passgenaue und flexible Rundumabsicherung, die sich der Arbeitswelt von heute anpasst und jetzt in den Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium als Unternehmens- und Privatlösung angeboten wird", unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Eine im Markt einzigartige Inklusivleistung in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes ist beispielsweise der spezielle Deckungsklage-Rechtsschutz für Streitgkeiten mit dem D&O-Versicherer.
Ab sofort gibt es auch den neu aufgelegten ARAG Manager-Rechtsschutz in den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium - jeweils in der Unternehmens- sowie in der Privatlösung. In der Unternehmenslösung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier stehen der Spezial-Straf- sowie der Vermögensschaden-Rechtsschutz zur Wahl. Die Privatlösung sichert nur den Manager selbst ab. Hier können der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gewählt werden. In der neuen Produktgeneration lassen sich die Bausteine nun flexibel für den individuellen Bedarf absichern.
Back-Up-Straf-Rechtsschutz
"Mit unserem Back-Up-Straf-Rechtsschutz bieten wir ab sofort in der Privatlösung einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmenslösung verweigert. Damit schließen wir eine potenzielle Deckungslücke", erläutert Patricia Körner, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Vertriebsexzellenz bei der ARAG SE. Einzigartig im Markt ist dabei, dass die zugrundeliegende Unternehmenslösung nicht zwingend bei der ARAG bestehen muss, sondern auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein kann. Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Claims-Made-Prinzip und anwachsende Nachhaftung beim Vermögensschaden-Rechtsschutz
Im Markt neu und einmalig beim Manager-Rechtsschutz ist die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz: Hier reicht es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort müssen Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine weitere Neuerung ist die "anwachsende Nachhaftung": Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verlängert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.
Spezieller Deckungsklage-Rechtsschutzbei Streit mit dem D&O-Versicherer
"Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Kunden mit dem D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes jetzt auch Unterstützung erhalten, wenn deren D&O-Versicherung den Leistungsschutz verweigert. Das kommt immer häufiger vor, deshalb stehen wir unseren Kunden auch hier als starker und zuverlässiger Partner zur Seite", so Patricia Körner.
Manager-SOS-Soforthilfe und weitere Hilfestellungen bei strafrechtlichen Belangen
Entscheidungen gehören bei Managern naturgemäß zum Alltag. Dadurch steigt auch das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe. Um den Kunden auch in solchen Situationen zu unterstützen, gibt es jetzt in allen Tarifvarianten einen besonderen Service: die Manager-SOS-Landingpage - den "Notfall-Knopf" für schnelle Hilfe rund um strafrechtliche Vorwürfe. Über diese Website können Unternehmensleiter im Notfall sofort die Strafverteidiger-Hotline anrufen. Dort geben auf Strafrecht spezialisierte Fachanwälte rund um die Uhr auf Wunsch eine sofortige Einschätzung zur Situation und unterstützen, wie sich der Kunde richtig verhält. Die SOS-Website bietet zudem nützliche Notfall-Checklisten sowie Informationen. "Auch in solchen kritischen Situationen ist es uns als ARAG wichtig, unseren Kunden - in diesem Fall Managern - sofort weiterzuhelfen", unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Sollte der Manager im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft kommen, kümmern sich in der Premiumvariante ausgewählte Partner der ARAG beispielsweise um die Beschaffung wichtiger Medikamente, aber auch um die Betreuung von Kindern und Haustieren. Darüber hinaus wird ein Tagegeld während der Untersuchungshaft bis zu 180 Tagen bezahlt - ein im Marktvergleich überdurchschnittlicher Zeitraum.
Umfassende zusätzliche Serviceleistungen
In der Premiumvariante des ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz-Bausteins erhalten Unternehmen und Manager noch weitere hilfreiche Unterstützungsdienstleistungen. Diese reichen von einem professionellen Compliance-Webinar über die telefonische Erstberatung in Rechtsfragen bis hin zu Beratungsleistungen in puncto Datensicherheit, IT-Sicherheitsinspektionen sowie Umweltschutzgesetzen.
ARAG Manager Rechtsschutz - ohne Wartezeit
Dynamische Karriere-Pfade erfordern flexiblen Versicherungsschutz - und das lückenlos. Deshalb verzichtet die ARAG auch im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz auf Wartezeiten, falls ein bestehender ARAG Rechtsschutzkunde zum Beispiel von seinem Angestelltenverhältnis in eine Managerposition oder umgekehrt wechselt. Darüber hinaus entfällt die Wartezeit, wenn der Kunde eine andere Tätigkeit aufnimmt und dies der ARAG zuvor angezeigt hat. Außerdem verzichtet die ARAG in allen drei Tarifvarianten im Anstellungs- und Vermögensschaden-Rechtsschutz nach drei Jahren auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit.
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