12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - ARD-Vorsitzender Raff: Kompromiss mit dem wir leben müssen - Unterhaltung als Auftrag der Grundversorgung auch im Internet anerkannt
Saarbrücken (ots)
Die ARD hat die Beschlüsse der Ministerpräsidenten zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen und beurteilt sie in einer ersten Einschätzung als "Kompromiss, mit dem wir leben müssen", so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. "Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssen, wird die Gremien mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten belasten."
Grundsätzlich positiv sei, dass Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung auch im Internet jetzt nicht mehr in Frage stehe.
Zur Regelung der Verweildauer im Netz sagte Raff: "Es erscheint uns nach wie vor weder logisch, noch im Sinne der Gebührenzahler vertretbar, wenn aufgrund von festgelegten engen Fristen, die aus Sicht des Publikums sinnlos sind, gebührenfinanzierte Angebote zu schnell wieder aus dem Netz verschwinden sollen. Das gilt besonders für die 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen. Hier hat die EU-Kommission eigentlich die Tür für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk viel weiter geöffnet. Dass die Länder uns hier mehr einschränken wollen als die EU-Kommission, bedauern wir. Es geht immerhin um den publizistischen Wettbewerb im Dualen System."
Raff kritisierte, dass im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht trennscharf formuliert sei, was unter "presseähnlichen Angeboten" zu verstehen sei. Hier befürchte der ARD-Vorsitzende nach wie vor hohes Konfliktpotential, das zu justiristischen Auseinandersetzungen führen könne.
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