ARD führt im Vorgriff auf den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag transparente Genehmigungsverfahren für Telemedien durch
Kritik der Kommerziellen zurückgewiesen
Stuttgart (ots)
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat die Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue Telemedienangebote bei MDR und NDR als unberechtigt und unbegründet zurückgewiesen.
Kaum habe man die Genehmigungsverfahren der Mediathek KI.KAplus und des Vorschulangebots kikaninchen.de sowie der NDR-Mediathek in Gang gesetzt , da sei dies der kommerziellen Konkurrenz unter Berufung auf den noch nicht in Kraft getretenen 12. RÄStV auch wieder nicht recht, zeigte sich der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bei der Sitzung der Intendantinnen und Intendanten in Stuttgart verwundert. "Man gewinnt langsam den Eindruck, wie auch immer man sich auf Seiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhält, Kritik von Seiten bestimmter Wettbewerber ist auf jeden Fall programmiert", so Boudgoust weiter.
Der Vorwurf des VPRT, die aktuellen Verfahren würden ohne geltende Rechtsgrundlage durchgeführt, verdrehe auf groteske Weise die Haltung der Rundfunkanstalten zum 12. RÄStV und zum Beihilfekompromiss, erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Diese Verfahren sind im Gegenteil der Nachweis für die Transparenz, mit der bereits vor Inkrafttreten des 12. RÄStV neue oder veränderte Telemedienangebote von den ARD Sendern auf den Weg gebracht werden. Damit löst die ARD ihr Versprechen anlässlich der Internationalen Funkausstellung 2007 ein, die Regeln des 12. RÄStV bereits vor seinem Inkrafttreten auf neue oder veränderte Angebote anzuwenden. Diese - auch auf Wunsch der Länder -eingegangene Selbstverpflichtung jetzt als "Umgehung" des 12. RÄStV zu bezeichnen, verdreht die Tatsachen ins Gegenteil. Wir wenden bereits die Grundsätze eines Staatsvertrages an, der von den Ministerpräsidenten unterzeichnet ist und sich nun im Ratifikationsverfahren der Landtage befindet".
Justiziar Hermann Eicher sagte weiter, man könne den Eindruck gewinnen, dass die kommerzielle Konkurrenz offensichtlich darauf ziele, über ein solches "Störfeuer" dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen strikten "Stopp" für neue Telemedienangebote zu verordnen. Dies wäre aber weder mit der verfassungsrechtlich garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vereinbaren noch mit dem 12. RÄStV.
Auch eine andere Kritik der kommerziellen Konkurrenz führt nach Ansicht des ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust völlig in die Irre. So enthalte der 12. RÄStV im Rahmen der Auftragsbeschreibung für die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade kein Regel-/Ausnahmeverhältnis für bestimmte Angebotsformen und -fristen im Sinne einer vorgeschriebenen 7-Tages-Frist sendungsbezogener Inhalte: "Der originäre Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich der Telemedien ist ein einheitlicher, nicht aufteilbarer Auftrag", betonte Boudgoust.
Ferner werde strikt beachtet, dass für nichtsendungsbezogene Angebote und zeitlich unbefristet vorgehaltene Archive das vorgeschriebene Drei-Stufen-Test-Verfahren durchzuführen sei. In diesem Verfahren sei auch eine journalistisch-redaktionelle Begründung für die jeweilige Verweildauer von Inhalten zu geben, die dann im Rahmen der Gremienentscheidung einer Überprüfung standhalten müsse. Mit dem nunmehr im 12. RÄStV dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erteilten originären Auftrag im Bereich der Telemedien sei es jedenfalls nicht zu vereinbaren, "in der Regel" nur Sendungen und sendungsbezogene Angebote für 7 Tage bereit zu halten. Und genau das - so Eicher - berücksichtige der 12. RÄStV auch ausdrücklich.
Abschließend stellte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust fest, dass der 12. RÄStV ganz offensichtlich nicht die Erwartung erfüllen könne, im Streit der jeweils unterschiedlichen Interessen eine Befriedungsfunktion zu übernehmen. Augenscheinlich wolle die kommerzielle Konkurrenz den Streit nun mit anderen Mitteln bedingungslos fortsetzen. Die ARD werde sich dieser Diskussion mit sachlichen Argumenten stellen, sich andererseits aber auch massiv jedem Versuch der kommerziellen Konkurrenz widersetzen, nun in den 12. RÄStV Wunschvorstellungen "hineinzulesen", die sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht hätten realisieren lassen.
"Der Zeitdruck und die Belastung zur Erarbeitung der Konzepte des Telemedienbestands sind ernorm, aber wir setzen derzeit alle verfügbaren Kapazitäten in unseren Häusern ein," erläuterte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. "Wir bemühen uns auch deswegen nach besten Kräften, weil wir bei aller bürokratischen Herausforderung, die das Verfahren mit sich bringt, die Chance sehen, den publizistischen Beitrag unserer Angebote öffentlich darzulegen."
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