ARD-Pressemitteilung
Referenzmodell Kabel: ARD, ZDF und VPRT
fordern neue Netzbetreiber zu Verhandlungen über technische und
betriebliche Rahmenbedingungen der Kabelnetze auf
Köln/Mainz/Bonn (ots)
ARD, ZDF und der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) haben ein gemeinsames Positionspapier zu den technischen und betrieblichen Anforderungen der Anbieter von Rundfunk- und Mediendiensten an ein neues Breitband-Kabelverteilnetz in Deutschland vorgelegt. Das 'Referenzmodell Kabel' wurde den neuen Netzinhabern sowie den Betreibern der sog. Netzebene 4 (letzter Kabelabschnitt zu den Empfängerhaushalten) übermittelt, um in gemeinsame Verhandlungen über die technische Ausgestaltung der Netze einzutreten.
Nach Auffassung von ARD, ZDF und VPRT folgen aus der Teilung des deutschen Kabelnetzes in neun Regionen und deren Verkauf an regionale Betreiber weitreichende Veränderungen. Vom frequenztechnischen Ausbau und der Digitalisierung des Kabels sind besonders die Anbieter von Rundfunk- und Mediendiensten sowie ihr Publikum betroffen. Das Kabelnetz wird von einem reinen Verbreitungsweg für Rundfunk in ein Full-Service-Network verwandelt. In Zukunft werden neben Fernseh- und Hörfunkangeboten auch Telekommunikations- und Internetdienste über das Kabel verbreitet. ARD, ZDF und VPRT haben größtes Interesse an einem technologisch einheitlichen Kabelmarkt in Deutschland und erwarten Verhandlungen und Abstimmungen zwischen Inhalteanbietern und Netzbetreibern in allen wesentlichen technischen und betrieblichen Fragen.
Das gemeinsame Positionspapier "Technische und betriebliche Anforderungen an ein neues Breitband-Kabelverteilsystem in Deutschland" kann über die Pressestellen von ARD, ZDF und VPRT bezogen werden.
Außerdem haben ARD und ZDF über die technischen und betrieblichen Anforderungen hinausgehend "Ziele des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezüglich des Verbreitungswegs Kabel" formuliert. Dieses Papier ist bei den Pressestellen von ARD und ZDF erhältlich.
Rückfragen: ARD-Pressestelle, Alexander Hack, Tel.: 0221/220-1867
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