ARD-Intendantinnen und -Intendanten weisen auf Kompensationspflicht bei Werbebegrenzungen hin
Leipzig (ots)
Vor dem Hintergrund der im neuen WDR-Gesetz vorgesehenen Reduzierung der Werbung im Hörfunk hat die ARD in Leipzig an die Notwendigkeit der Kompensation für die daraus resultierenden Einnahmeausfälle erinnert.
"Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig ausgeglichen werden müssen", so die ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille.
Der WDR muss ab 2017 drastische Kürzungen der Werbung im Radio hinnehmen. Das neue WDR-Gesetz sieht vor, dass ab 2017 im Jahresschnitt nur noch 75 statt bislang 90 Minuten pro Tag Werbung im Hörfunk gesendet werden darf. Ab 2019 soll dieser Wert auf 60 Minuten täglich im Monatsschnitt sinken, was darüber hinaus den Ausgleich von Nachfrageschwankungen in werbestarken und -schwächeren Monaten erschwert. Dies habe wegen der überregionalen Zusammenarbeit bei der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung auch Auswirkungen auf die anderen ARD-Anstalten, so Wille.
Die für die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständige Kommission (KEF) hatte bereits in einem Sonderbericht 2014 entsprechende Berechnungen angestellt. Danach würde nach den damals zugrunde gelegten Zahlen ein kompletter Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF in der laufenden Beitragsperiode eine Anpassung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 1,26 Euro erfordern.
"Wir haben die Veränderungen bei der Hörfunkwerbung gegenüber der KEF grundsätzlich angezeigt und erwarten eine Berücksichtigung im Rahmen des 20. KEF-Berichts", stellte Wille fest.
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