ARD und ZDF: Neue Rahmenbedingungen für geförderte Gemeinschaftsproduktionen - "Weiterer Beitrag zur Stärkung unabhängiger Produzenten"
Köln (ots)
Köln/Mainz, 3.9.2002. ARD und ZDF haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. und dem Verband Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. auf neue vertragliche Rahmenbedingungen für geförderte Kinokoproduktionen geeinigt. Die öffentlich-rechtlichen Sender reduzierten dabei auf freiwilliger Basis die Rechtelaufzeit in der sogenannten ersten Nutzungsphase von sieben auf fünf Jahre. "Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der unabhängigen Produzenten", so Jörn Klamroth, Geschäftsführer der ARD-Filmhandelstochter Degeto. Nach den Worten des stellvertretenden ZDF-Programmdirektors Hans Janke belegt die Einigung, dass Sender und Spielfilmverbände "in Eigenregie zu vernünftigen Vertragsbedingungen kommen können". Weiter gehender staatlicher Regulierungsmaßnahmen - beispielsweise im Rahmen einer Novellierung des Filmfördergesetzes - bedürfe es nicht.
Rückfragen: ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel.: 0221/220-1867
ots-Originaltext: ARD Radio & TV
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