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ARD verstärkt Engagement in der Filmförderung des Bundes

Hamburg (ots)

Die ARD verdoppelt ihren Anteil an der
Filmförderung des Bundes auf 5,5 Millionen Euro jährlich. Das
beschlossen die Intendanten des Senderverbunds auf ihrer Tagung im
Potsdam. In einer ersten Stufe nach Inkrafttreten des neuen
Filmfördergesetzes - voraussichtlich ab Januar 2004 - soll ein Teil
der Aufstockungsmittel in Form von Sachleistungen durch die
Werbetöchter der Landesrundfunkanstalten erbracht werden. "Nachdem
die übrigen Fernsehveranstalter offenbar gewillt sind, ihr
finanzielles Engagement zu erhöhen, will sich auch die ARD einer
deutlichen Stärkung der Filmförderung des Bundes nicht verschließen",
so der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog. "Allerdings erwarten wir,
dass auch die kommerziellen Sender ihren Beitrag angemessen
steigern."
Als Gast der Intendantentagung hatte Kulturstaatsministerin Dr.
Christina Weiß über die geplante Novellierung des Filmfördergesetzes
informiert und über den Stand ihrer Gespräche mit den an der
Finanzierung der Filmförderungsanstalt (FFA) beteiligten
Institutionen berichtet - neben den öffentlich-rechtlichen und
privatrechtlichen Sendern vor allem die Verbände der Kino- und
Videowirtschaft.
Die ARD hält bei der Novellierung des Filmfördergesetzes eine
Rückkehr zur Zweckbindung für notwendig: Fördermittel des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen der Herstellung neuer Filme
dienen, an deren Produktion die Sender mitwirken oder für die sie
Ausstrahlungsrechte erhalten. Eine von konkreten Projekten losgelöste
Förderung hingegen, etwa die Stärkung der Eigenkapitalbasis von
Produzenten aus Gebührenmitteln, lehnten die Intendanten ab. So sieht
es auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der
Rundfunkanstalten (KEF): Nach ihrer Auffassung dürfen Gebührengelder
nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich
der Erfüllung des Programmauftrags dient.
Die Intendanten sprachen sich ferner deutlich gegen eine pauschale
Kürzung der Rechte-Laufzeiten von derzeit sieben auf fünf Jahre aus.
Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks und
innerhalb der ARD federführend für Fragen der Filmförderung:
"Akzeptabel wäre aus unserer Sicht allenfalls eine Mindestlaufzeit
der Ausstrahlungsrechte von fünf Jahren, die von den Beteiligten im
Sinne der Selbstregulierung entsprechend den Finanzierungsformen
verlängert werden könnte." In der Vergabekommission der FFA, in die
ARD und ZDF zusammen bislang nur einen Vertreter entsenden, müsse der
öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig stärker repräsentiert sein.
Ralf Pleßmann
ARD/NDR Pressestelle
Rothenbaumchaussee 132
D-20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-2333
Fax:  040/4156-2199
E-Mail:  r.plessmann@ndr.de

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