ARD verstärkt Engagement in der Filmförderung des Bundes
Hamburg (ots)
Die ARD verdoppelt ihren Anteil an der Filmförderung des Bundes auf 5,5 Millionen Euro jährlich. Das beschlossen die Intendanten des Senderverbunds auf ihrer Tagung im Potsdam. In einer ersten Stufe nach Inkrafttreten des neuen Filmfördergesetzes - voraussichtlich ab Januar 2004 - soll ein Teil der Aufstockungsmittel in Form von Sachleistungen durch die Werbetöchter der Landesrundfunkanstalten erbracht werden. "Nachdem die übrigen Fernsehveranstalter offenbar gewillt sind, ihr finanzielles Engagement zu erhöhen, will sich auch die ARD einer deutlichen Stärkung der Filmförderung des Bundes nicht verschließen", so der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog. "Allerdings erwarten wir, dass auch die kommerziellen Sender ihren Beitrag angemessen steigern."
Als Gast der Intendantentagung hatte Kulturstaatsministerin Dr. Christina Weiß über die geplante Novellierung des Filmfördergesetzes informiert und über den Stand ihrer Gespräche mit den an der Finanzierung der Filmförderungsanstalt (FFA) beteiligten Institutionen berichtet - neben den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sendern vor allem die Verbände der Kino- und Videowirtschaft.
Die ARD hält bei der Novellierung des Filmfördergesetzes eine Rückkehr zur Zweckbindung für notwendig: Fördermittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen der Herstellung neuer Filme dienen, an deren Produktion die Sender mitwirken oder für die sie Ausstrahlungsrechte erhalten. Eine von konkreten Projekten losgelöste Förderung hingegen, etwa die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Produzenten aus Gebührenmitteln, lehnten die Intendanten ab. So sieht es auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Nach ihrer Auffassung dürfen Gebührengelder nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient.
Die Intendanten sprachen sich ferner deutlich gegen eine pauschale Kürzung der Rechte-Laufzeiten von derzeit sieben auf fünf Jahre aus. Prof. Dr. Udo Reiter, Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks und innerhalb der ARD federführend für Fragen der Filmförderung: "Akzeptabel wäre aus unserer Sicht allenfalls eine Mindestlaufzeit der Ausstrahlungsrechte von fünf Jahren, die von den Beteiligten im Sinne der Selbstregulierung entsprechend den Finanzierungsformen verlängert werden könnte." In der Vergabekommission der FFA, in die ARD und ZDF zusammen bislang nur einen Vertreter entsenden, müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig stärker repräsentiert sein.
Ralf Pleßmann ARD/NDR Pressestelle Rothenbaumchaussee 132 D-20149 Hamburg Tel.: 040/4156-2333 Fax: 040/4156-2199 E-Mail: r.plessmann@ndr.de
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