ARD-Sender, Produzenten und Dokumentarfilmer vereinbaren gemeinsame Vergütungsregeln
Hamburg/Köln (ots)
Selbständige Regisseur*innen und Autor*innen von Dokumentationen und Dokumentarfilmen können künftig mit höheren Honoraren rechnen. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Vergütungsmodell. Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsamen Vergütungsregelungen verständigt.
Mindesthonorare und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen sind jetzt festgelegt. Die Honorare für Regisseur*innen und Autor*innen werden insgesamt deutlich angehoben. Zur Stärkung von Produktionen mit besonderem Anspruch, etwa investigativen Projekten, sind zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen. Der bisher übliche "Buy-out" mit pauschalen Gagen wird abgelöst durch ein Nachvergütungsmodell. Urheber*innen werden auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die Filmemacher*innen auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden.
Da den Mediatheken eine zunehmend größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zukommen wird, soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodel ersetzt werden.
Alle vier Verhandlungsparteien unterstreichen, dass die Vereinbarung substanzielle Verbesserungen enthält.
Dr. Michael Kühn, ARD: "Dokumentationen sind prägender und fester Teil in unseren öffentlich-rechtlichen Programmen. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen, die Honorare der Dokumentarfilmer*innen deutlich anzuheben und eine Nachvergütungen für besonders erfolgreiche Dokumentationen einzuführen. Auch aufwendige journalistische Recherchen erfahren stärkere Anerkennung. Die gemeinsamen Vergütungsregeln stellen einen Paradigmenwechsel dar und begründen eine neue Partnerschaft zwischen den Dokumentarfilmer*innen und der ARD."
Alexander Thies, Produzentenallianz: "Wir sind sehr froh darüber, dass es nach komplexen Gesprächen gelungen ist, die Position der Autor*innen und Regisseur*innen von dokumentarischen Programmen zu stärken und ihre wichtige Arbeit angemessen zu honorieren. Wir freuen uns über die Bereitschaft der ARD, damit die aus den GVR resultierenden Mehrkosten aus den dafür bereitgestellten Sondermitteln zu finanzieren und damit die Doku-Budgets insgesamt anzuheben."
David Bernet und Susanne Binninger, AG DOK: "Unser Verband hat seit vielen Jahren die wirtschaftliche Lage von Dokumentarfilmschaffenden analysiert und die oft ungenügenden und für Buch und Regie nicht geregelten Honorare beklagt. Wir freuen uns daher sehr, dass mit dieser Vergütungsvereinbarung ein deutlicher Sprung nach vorne gelungen ist, um vor allem die angemessene Honorierung von Kreativleistung und Nutzung von Urheberrechten von Autor*innen und Regisseur*innen unseres Genres zu verbessern. Wir hoffen auf eine rasche und kreativenfreundliche Umsetzung."
Cornelia Grünberg und Jobst Oetzmann, BVR: "Wir freuen uns sehr, dass es uns erstmalig gelungen ist, die AG DOK zusammen mit dem BVR an einen Verhandlungstisch mit der ARD und der Produzentenallianz zur Verbesserung der Vergütung der Dokumentarfilmer*innen zu bringen. Nach intensiven Verhandlungen, in denen wir überzeugend das Missverhältnis von Arbeitsaufwand und Honorierung darstellen konnten, verabschieden wir heute nun ein Ergebnis, das die prekäre Arbeitssituation für viele Dokumentarfilmer*innen deutlich verbessern wird. Dennoch gibt es viel zu tun. Die Bewertung der Mediatheken und ihrer immer stärkeren Nutzung muss ebenso der Realität angepasst werden wie die Bewertung von Arte, KiKA und anderer Spartenkanäle."
Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln werden von den Verhandlungspartnern als Ausdruck einer verstärkten Wertschätzung für dokumentarische Produktionen im Programm der ARD-Anstalten verstanden. Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung erfolgt rückwirkend für die Ausstrahlung bzw. Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011. Das neue Vergütungsmodell führt damit nicht nur unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen, sondern trägt ganz erheblich zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen bei. Mögliche Umsetzungsprobleme vor allem in der Anfangsphase sollen in einer gemeinsamen Clearingstelle behandelt werden.
Die neue Vereinbarung gilt für Auftragsproduktionen mit einer Länge von 30 bis zu 90 Minuten. Verhandlungen für Koproduktionen, Produktionen also, die zu einem wesentlichen Teil durch Filmförderung oder weitere Partner mitfinanziert sind, sollen zeitnah aufgenommen werden.
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