ARD stärkt Gremienkontrolle
Hauptversammlung in Leipzig beschließt
Änderung der ARD-Satzung
München (ots)
Die ARD-Hauptversammlung der Intendanten und Gremienvorsitzenden hat am 28. und 29. November 2005 in Leipzig getagt und wichtige Änderungen der ARD-Satzung beschlossen. Künftig wird die Konferenz der Gremienvorsitzenden die Kontrolle durch die einzelnen Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten koordinieren, soweit diese sich auf ARD-Angelegenheiten bezieht. Die erweiterte Satzung entspricht der föderalen Struktur der ARD und lässt die originären Rechte und Aufgaben der Landesrundfunkräte unberührt, ja sie werden sogar gestärkt. Der Gremienvorsitzende Bernd Lenze: Die ARD ist ein typisches Gebilde des kooperativen Föderalismus. So wie die Intendanten die Aktivitäten der Landesrundfunkanstalten auf der gemeinsamen ARD-Ebene koordinieren und bündeln, wird die Konferenz der Gremienvorsitzenden künftig die Gremienkontrolle der ARD koordinieren. Es wird also kein neues zentrales Organ geschaffen, das der Struktur der ARD ohnehin nicht entsprechen würde, sondern es wird eine bereits vorhandene Einrichtung neu gestärkt. Man kann jetzt von einem echten Kontroll-Gegengewicht sprechen.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sieht in der neuen Satzung eine wertvolle Hilfe für die Zukunftsaufgabe, im zunehmend stärkeren Wettbewerb mit den kommerziellen Medien zu bestehen: Wir haben auf die kritischen Stimmen in der Öffentlichkeit, vor allem in der Politik, schnell reagiert und jetzt eine Lösung gefunden, die im Sinne aller Gebührenzahler ist. Die Gremienvorsitzenden unterstützen uns bei strategischen Weichenstellungen, bei der Besetzung wichtiger Führungsposten innerhalb der ARD und bei der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinschaft. Durch die bessere Einbindung der Gremien wird es für uns leichter, bei gemeinschaftlich zu bewältigenden Aufgaben schneller und noch effektiver zu reagieren. Die letzten vorhandenen Lücken der Gremienkontrolle in ARD- Angelegenheiten, so Lenze und Gruber, seien damit geschlossen. Das gelte insbesondere für die ARD-Finanzen einschließlich der Beteiligungen, für die Kontrolle der Selbstverpflichtungserklärungen, die Programmstrukturfragen und rundfunkpolitische Grundsatzfragen. Außerdem erfolgt die Besetzung der Spitzenpositionen in der ARD, insbesondere die des ARD- Programmdirektors künftig im Benehmen mit der Gremienvorsitzendenkonferenz. Bernd Lenze: Damit hat die ARD nach der Bewältigung des Schleichwerbeskandals erneut bewiesen, dass sie über ausreichende Selbstheilungskräfte verfügt.
Im Anschluss finden Sie eine Dokumentation des Paragraphen 5 a der ARD-Satzung.
Dokumentation
Die ARD-Hauptversammlung in Leipzig hat unter Gremienvorbehalt folgende Änderung der ARD-Satzung beschlossen:
§ 5 a - Konferenz der Gremienvorsitzenden
(1) Die Konferenz der Gremienvorsitzenden koordiniert die Gremienkontrolle der ARD durch die Rundfunkräte und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten und berät die Gegenstände der Hauptversammlungen der ARD.
(2) Zu den Koordinierungsaufgaben zählen insbesondere die Beratung
a. der Haushalts- und Finanzplanung und der Rechnungslegung der GSEA einschließlich der gemeinschaftlichen Beteiligungen,
b. der Satzungen, Richtlinien und Berichte gemäß § 11 Abs. 4 RStV,
c. der Strukturfragen der von der ARD veranstalteten Programme sowie
d. der rundfunkpolitischen Grundsatzfragen.
(3) Im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben gibt die GVK Stellungnahmen an die Gremien der Landesrundfunkanstalten ab. In Programmfragen besteht die GVK aus den Vorsitzenden der Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten. Mit Vorschlägen des Programmbeirates zur Behandlung von Programmfragen muss sich die GVK befassen.
(4) Darüber hinaus wirkt die GVK mit bei der strukturellen Ausgestaltung von Positionen der ARD im Direktorenrang. Die Besetzung erfolgt im Benehmen mit der GVK.
(5) Die zur Aufgabenerfüllung der Gremienvorsitzendenkonferenz erforderlichen Informationen sind ihren Mitgliedern rechtzeitig vor Beratung zu übermitteln. Sie werden von den Intendanten/innen oder in deren Vertretung von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gremienvorsitzendenkonferenz erläutert.
(6) Die Meinungsbildung der Gremienvorsitzenden wird in die Beratung der Hauptversammlung einbezogen.
(7) Die gesetzlichen Zuständigkeiten der Rundfunkräte und Verwaltungsräte der Rundfunkanstalten bleiben unberührt.
(8) Eine Änderung von § 5a dieser Satzung ist nur im Einvernehmen mit der GVK möglich.
Leipzig, 29. November 2005
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