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ARD stärkt Gremienkontrolle
Hauptversammlung in Leipzig beschließt Änderung der ARD-Satzung

München (ots)

Die ARD-Hauptversammlung der Intendanten und
Gremienvorsitzenden hat am 28. und 29. November 2005 in Leipzig
getagt und wichtige Änderungen der ARD-Satzung beschlossen. Künftig
wird die Konferenz der Gremienvorsitzenden die Kontrolle durch die
einzelnen Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten
koordinieren, soweit diese sich auf ARD-Angelegenheiten bezieht. Die
erweiterte Satzung entspricht der föderalen Struktur der ARD und
lässt die originären Rechte und Aufgaben der Landesrundfunkräte
unberührt, ja sie werden sogar gestärkt. Der Gremienvorsitzende Bernd
Lenze: „Die ARD ist ein typisches Gebilde des kooperativen
Föderalismus. So wie die Intendanten die Aktivitäten der
Landesrundfunkanstalten auf der gemeinsamen ARD-Ebene koordinieren
und bündeln, wird die Konferenz der Gremienvorsitzenden künftig die
Gremienkontrolle der ARD koordinieren. Es wird also kein neues
zentrales Organ geschaffen, das der Struktur der ARD ohnehin nicht
entsprechen würde, sondern es wird eine bereits vorhandene
Einrichtung neu gestärkt. Man kann jetzt von einem echten
Kontroll-Gegengewicht sprechen.“
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sieht in der neuen Satzung eine
wertvolle Hilfe für die Zukunftsaufgabe, im zunehmend stärkeren
Wettbewerb mit den kommerziellen Medien zu bestehen: „Wir haben auf
die kritischen Stimmen in der Öffentlichkeit, vor allem in der
Politik, schnell reagiert und jetzt eine Lösung gefunden, die im
Sinne aller Gebührenzahler ist. Die Gremienvorsitzenden unterstützen
uns bei strategischen Weichenstellungen, bei der Besetzung wichtiger
Führungsposten innerhalb der ARD und bei der mittelfristigen
Finanzplanung der Gemeinschaft. Durch die bessere Einbindung der
Gremien wird es für uns leichter, bei gemeinschaftlich zu
bewältigenden Aufgaben schneller und noch effektiver zu reagieren.“
Die letzten vorhandenen Lücken der Gremienkontrolle in ARD-
Angelegenheiten, so Lenze und Gruber, seien damit geschlossen. Das
gelte insbesondere für die ARD-Finanzen einschließlich der
Beteiligungen, für die Kontrolle der Selbstverpflichtungserklärungen,
die Programmstrukturfragen und rundfunkpolitische Grundsatzfragen.
Außerdem erfolgt die Besetzung der Spitzenpositionen in der ARD,
insbesondere die des ARD- Programmdirektors künftig im Benehmen mit
der Gremienvorsitzendenkonferenz. Bernd Lenze: „Damit hat die ARD
nach der Bewältigung des Schleichwerbeskandals erneut bewiesen, dass
sie über ausreichende Selbstheilungskräfte verfügt.“
Im Anschluss finden Sie eine Dokumentation des Paragraphen 5 a der
ARD-Satzung.
Dokumentation
Die ARD-Hauptversammlung in Leipzig hat unter Gremienvorbehalt
folgende Änderung der ARD-Satzung beschlossen:
§ 5 a  - Konferenz der Gremienvorsitzenden
(1) Die Konferenz der Gremienvorsitzenden koordiniert die
Gremienkontrolle der ARD durch die Rundfunkräte und Verwaltungsräte
der Landesrundfunkanstalten und berät die Gegenstände der
Hauptversammlungen der ARD.
(2)    Zu den Koordinierungsaufgaben zählen insbesondere die Beratung
a.	der Haushalts- und Finanzplanung und der Rechnungslegung der
        GSEA einschließlich der gemeinschaftlichen Beteiligungen,
b.	der Satzungen, Richtlinien und Berichte gemäß § 11
        Abs. 4 RStV,
c.	der Strukturfragen der von der ARD veranstalteten Programme
        sowie
d.      der rundfunkpolitischen Grundsatzfragen.
(3) Im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben gibt die GVK
Stellungnahmen an die Gremien der Landesrundfunkanstalten ab. In
Programmfragen besteht die GVK aus den Vorsitzenden der Rundfunkräte
der Landesrundfunkanstalten. Mit Vorschlägen des Programmbeirates zur
Behandlung von Programmfragen muss sich die GVK befassen.
(4) Darüber hinaus wirkt die GVK mit bei der strukturellen
Ausgestaltung von Positionen der ARD im Direktorenrang. Die Besetzung
erfolgt im Benehmen mit der GVK.
(5) Die zur Aufgabenerfüllung der Gremienvorsitzendenkonferenz
erforderlichen Informationen sind ihren Mitgliedern rechtzeitig vor
Beratung zu übermitteln. Sie werden von den Intendanten/innen oder in
deren Vertretung von den zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Gremienvorsitzendenkonferenz erläutert.
(6) Die Meinungsbildung der Gremienvorsitzenden wird in die
Beratung der Hauptversammlung einbezogen.
(7) Die gesetzlichen Zuständigkeiten der Rundfunkräte und
Verwaltungsräte der Rundfunkanstalten bleiben unberührt.
(8) Eine Änderung von § 5a dieser Satzung ist nur im Einvernehmen
mit der GVK möglich.
Leipzig, 29. November 2005
ARD-Pressestelle (BR)
Rundfunkplatz 1
80335 München
Tel: 089 / 5900 2176
Fax: 089 / 5900 3366
E-Mail:  pressestelle@ard.de

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