Börsen-Zeitung: Schadenmaximierung Kommentar zum Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Sachen WestLB, von Annette Becker.
Frankfurt (ots)
Die WestLB liefert dieser Tage Nachrichten, die zeitlich passend zum Sommerloch die Schlagzeilen und Zeitungsseiten füllen. Doch ganz wohl kann dem Beobachter beim Ablauf der Ereignisse nicht sein, wird hier doch offensichtlich ein Institut sturmreif geschossen, das zwar nicht vor Ertragsqualität strotzt, aber im Gegensatz zur Situation das Jahres 2003 keineswegs am Abgrund steht.
Sicher, Verluste im Eigenhandel im mittleren dreistelligen Millionenbereich sind keine Lappalie. Doch eine Gefährdung der Stabilität des hiesigen Finanzsystems ist offenbar auch nicht gegeben. Um diese hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber zuvörderst zu kümmern. Warum also greift die BaFin Hals über Kopf - zahlreiche Aufsichtsräte inklusive des Aufsichtsratsvorsitzenden mussten jetzt aus dem Urlaub zurückbeordert werden - in das seit Mitte April schwelende Verfahren ein? Ist der Reputationsverlust und damit der der Bank entstehende Schaden nicht größer, als wenn man zunächst den für Ende August avisierten Abschlussbericht abgewartet hätte? Eine Antwort auf diese Fragen gibt es (vorerst) nicht, auch wenn sich das Stichwort "Machtdemonstration" geradezu aufdrängt. Zweifelsohne hat die BaFin aus gutem Grund das Recht, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern anzuordnen. Die BaFin darf kein zahnloser Aufsichtstiger sein. Dass sie das nicht ist, hat die Behörde in der Vergangenheit schon mehrfach bewiesen. Nun scheint es, als sei die Behörde bei der Wahl des geeigneten Sanktionsinstruments dabei, über das Ziel hinauszuschießen. Schlimmer als die Abberufung des Vorstands ist einzig die Schließung einer Bank. Das Bild, das der Finanz- und Bankenplatz Deutschland damit nach außen sendet, ist alles andere als rühmlich.
Natürlich ist denkbar, dass der Vorstand mit gezielten Fehlinformationen oder unvollständigen Berichten das Vertrauen des Aufsichtsrats aufs Gröbste missbrauchte und folglich die weitere Zusammenarbeit jeglicher Grundlage entbehrt. Diese Thematik sollte sich allerdings zunächst zwischen Aufsichtsrat und Vorstand abspielen, und zwar hinter verschlossenen Türen. Das zerrüttete Vertrauensverhältnis in der Form des heute zu erwartenden Showdowns in die Öffentlichkeit zu tragen, kann weder im Interesse der Eigentümer noch der BaFin noch der Bank selbst sein.
(Börsen-Zeitung, 26.7.2007)
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