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Börsen-Zeitung: Richterliche Ermahnung, Kommentar von Christof Roche zur Entscheidung des EuGH, das VW-Gesetz zu kippen

Frankfurt (ots)

Das Volkswagen-Gesetz hat ausgedient. Fast ein
halbes Jahrhundert war Europas größter Autobauer vor feindlichen 
Übernahmen geschützt. Jetzt haben die Europa-Richter die Wolfsburger 
Trutzburg niedergerissen. Für das Land Niedersachsen gilt seit 
gestern, wie für jeden anderen Investor, das Prinzip "eine Aktie, 
eine Stimme".
Zwar hält Niedersachsen mit 20% nach wie vor eine stramme 
Beteiligung an VW, mit der sich Großaktionär Porsche, der seit 
längerem auf die unternehmerische Führung in Wolfsburg schielt, wird 
arrangieren müssen. Die Entscheidung jedoch, ob Niedersachsen 
weiterhin Standortsicherung bei VW betreibt oder aber Kasse macht, um
die VW-Milliarden in neue zukunftsträchtige Technologien zu 
investieren, ist Sache des amtierenden Ministerpräsidenten Christian 
Wulff und seiner Regierung. Die ordnungspolitische Grundhaltung der 
Europa-Richter, das VW-Gesetz zu kippen, zielt nicht auf die 
Landesbeteiligung an sich, sondern auf den Missbrauch staatlicher 
Sonderrechte ab - und bekommt damit nicht nur in Niedersachsen, 
sondern weithin in Europa tagesaktuelle Brisanz.
Debatte um Staatsfonds
Dahinter steht die von Berlin in die EU getragene Diskussion, den 
Schutz von Schlüsselindustrien und Hightech-Branchen vor 
ausländischen Staatsfonds zu erhöhen. Die deutsche Regierung fürchtet
ein Akzeptanzproblem, wenn Unternehmen reihenweise von Ausländern 
weggekauft werden. Das ist realistisch, verfügen Fonds aus China, 
Russland oder anderswo über gigantische Finanzreserven und sind 
deutsche Firmen, obwohl auf dem Weltmarkt exzellent aufgestellt, seit
dem Fall der "Deutschland AG" ohne Schutz und im internationalen 
Maßstab oft billig zu haben. Doch wie weit kann - und darf - ein 
Schutzwall reichen, in einem Land, das im Zentrum Europas liegt und 
dessen erklärtes Ziel offene Märkte und reduzierte staatliche 
Einflussmöglichkeiten sind, um die Effizienz in der Wirtschaft zu 
steigern.
Fakt ist: Das europäische Recht mit den Grundprinzipien des 
freiheitlichen Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit gilt 
nicht nur für Investitionen aus EU-Ländern, sondern auch für solche 
aus Drittstaaten. Fakt ist auch: Die Grundfreiheit des 
Kapitalverkehrs kann für Direktinvestitionen durch einen einstimmigen
Beschluss der Regierungen begrenzt werden. Daraus leitet sich 
umgekehrt aber ab: EU-rechtlich sind nationale Alleingänge, wie es 
Berlin für die Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes avisiert, 
äußerst heikel. Im Grunde können Staaten nur eingreifen, wenn, wie 
die Europa-Richter im früheren Urteil zur belgischen Distrigaz 
klargestellt haben, die öffentliche Sicherheit oder die 
Grundversorgung berührt sind und die Regierungen ihren Einfluss auf 
ein absolutes Minimum beschränken. Zudem hat London bereits politisch
signalisiert, auf EU-Ebene keine Beschlüsse zur Begrenzung 
ausländischer Staatsfonds zu akzeptieren. Damit ist ein breit 
angelegter Vorstoß und internationaler Alleingang der EU schon jetzt 
Makulatur.
EU braucht offene Märkte
Ist die Sorge dennoch berechtigt, ausländische Fonds könnten keine
wirtschaftlichen, sondern vorwiegend politische Ziele verfolgen? Wo 
ist der Unterschied zwischen einem Fonds aus Norwegen oder aus den 
Vereinigten Arabischen Emiraten? Gibt es die Trennlinie zwischen 
gutem und bösem Kapital? Nein, auch die Kapitalsammelstellen aus dem 
Norden der EU wie aus anderen Teilen der Erde nehmen keine Milliarden
in die Hand, um sie in Europa ohne angemessene Rendite zu 
"verbrennen". Darüber hinaus ist Europa in der Vergangenheit mit der 
Politik offener Absatzmärkte hervorragend gefahren.
Die Gefahr lauert vielmehr auf der anderen Seite. Das Risiko, mit 
der Rückkehr Goldener Aktien den freien Kapitalverkehr schleichend 
auszuhebeln, ist vor allem innerhalb der EU reichlich vorhanden. Dazu
reicht ein Blick nach Frankreich, Spanien oder Italien. Der deutsche 
Energieriese Eon - Ironie der Geschichte - weiß davon ein Lied zu 
singen. Trotz erheblicher Anstrengungen kam der Marktführer aus 
Düsseldorf bei der spanischen Endesa wegen der Madrider 
Blockadepolitik nicht zum Zuge. Sollten die Mitgliedstaaten die 
staatlichen Sonderrechte über den Umweg der Auslandsfonds wieder 
hoffähig machen, verlöre vor allem die EU-Kommission jegliche 
Motivation und Handhabe, gegen den Protektionismus in den 
Mitgliedstaaten und die beliebten nationalen Champions vorzugehen.
In dieser Gesamtgemengelage kommt das VW-Urteil aus Luxemburg zur 
rechten Zeit. Es ist die höchstrichterliche Ermahnung, die 
Herausforderung der Globalisierung über Wettbewerb und offene Märkte 
anzugehen. Die Transparenz angesichts der Turbulenzen an den 
Finanzmärkten bei Staats- oder Hedgefonds zu erhöhen, das ist 
sinnvoll, ebenso wie straffere Governance-Vorschriften, um 
Anlegerstrategien seitens der Unternehmen besser einschätzen zu 
können - nicht aber mehr staatlicher Einfluss, um den 
gemeinschaftlichen Liberalisierungsauftrag zu unterlaufen. Der offene
Finanzmarkt ist und bleibt die beste Voraussetzung für mehr Wachstum 
und Beschäftigung in Europa - mit dem Einfluss von Porsche bei VW wie
mit dem Kapital ausländischer Fonds an anderer Stelle.
(Börsen-Zeitung, 24.10.2007)

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